Hallo Frau Bader,
ich bin kurz vorm verzweifeln weil ich absolut nicht weiß wo ich mich hinwenden kann.
Ich erkläre kurz meine Situation:
Ich bin seit Dezember 2020 krank geschrieben (Psychische Probleme) und beziehe demnach seit Januar 2021 Krankengeld. Jetzt bin ich seit 28.10.21 schwanger und bin gerade in Ssw 11. Entbindungstermin ist Anfang August. Mein Facharzt will mir beim nächsten Termin ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Frage Nr.1: Bin ich richtig, dass mein Bemessungszeitraum von Mitte Juni 2021- Mitte Juni 2022 geht?
Frage Nr.2:
Wie viel Geld berechnet sich monatlich für das Elterngeld aus meinem Krankengeldbezug? Oder bekomme ich nur den Mindestbetrag von 300€ pro Monat während ich krank geschrieben war?
Frage Nr.3:
Wie berechnet sich das Geld monatlich im Beschäftigungsverbot? (Ich hab da irgendwas gelesen mit Berechnung der letzten 13 Wochen und verstehe das absolut nicht) Heißt das, dass mein Geld im Beschäftigungsverbot vom Krankengeld gerechnet wird? Oder bekomm ich meinen normalen Lohn wie vor der Krankschreibung?
Sprich ab Februar 2022 würde ich mit 65% meines Gehaltes rechnen und die die Monate vorher durchs/wegem Krankengeld 300€ pro Monat?
Vielleicht haben sie auch einen Tipp wo ich mich hinwenden kann.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Bemühungen und liebe Grüße
von
Tanja_Tanja
am 08.01.2022, 22:45
Antwort auf:
Krankengeld/Beschäftigungsverbot/Elterngeld
Hallo,
die Fragen erledigen sich, ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht möglich, da die Krankschreibung vorgeht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2022
Antwort auf:
Krankengeld/Beschäftigungsverbot/Elterngeld
Krankmeldung geht vor! Es kann kein bv ausgestellt werden, um Krankengeld zu umgehen. Du musst gesund und voll arbeitsfähig sein, um ein bv erhalten zu können. Dieses stellt in der Regel auch der AG aus. Gerade wenn das zufällig so läuft, gesund und zack bv, wird das von den Krankenkassen geprüft zum Teil.
von
mellomania
am 09.01.2022, 09:01
Antwort auf:
Krankengeld/Beschäftigungsverbot/Elterngeld
Gegenfrage: wirst du denn beim nächsten Termin gesundgeschrieben? BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus!
Also nur wenn du geheilt / austherapiert bist, kann es überhaupt zu einem BV kommen. Dann allerdings vom AG.
Der Weg wäre also: AG vom Ende der Arbeitsunfähigkeit und Schwangerschaft (wenn noch nicht geschehen) in Kenntnis setzen und dann macht der AG die Gefährdungsbeurteilung und entscheidet über BV ja oder nein.
Nur um dich finanziell besser dastehen zu lassen, darf der Facharzt dir kein BV ausstellen. Damit fällst du mit ziemlicher Sicherheit auf die Nase (Überpfüung durch Krankenkasse und AG).
von
KielSprotte
am 09.01.2022, 13:28
Antwort auf:
Krankengeld/Beschäftigungsverbot/Elterngeld
Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor Geburt. Die Monate mit Krankengeld werden dabei mit 0€ gezählt, da sie ja nicht schwangerschaftsbedingt sind.
Aber jetzt nahtlos ein BV zu holen und abzugeben, geht nicht. Ein BV setzt grundsätzlich eine Arbeitsfähigkeit voraus. Eine Krankschreibung geht immer vor.
Zudem kann der AG und auch die Krankenkasse das anzweifeln.
Mitglied inaktiv - 10.01.2022, 07:46