Guten Tag,
ich habe mich ein wenig in die Elterngeldregelungen eingelesen und wollte fragen, welcher Bemessungszeitraum berücksichtigt wird:
Werdende Mutter ist Vollzeitangestellte. Im Jahr 2022 Steuerklasse 1. Im Jahr 2023 Steuerklasse 3.
Gesetzlicher Mutterschutz wird immer in Anspruch genommen.
06/2023-02/2024 Krankengeld (Krankschreibung bedingt durch d. Schwangerschaft)
03/2024 Geburt 1. Kind
03/2024 – 03/2025 Basiselterngeld
05/2025 Anmeldung Gewerbe + Ausstellung mind. 1 Rechnung
Ab 08/2025 Teilzeitbeschäftigung
2026 Geburt des 2. Kindes
Es geht um die Berchnung des Elterngeldes für das 2. Kind!
Bemessungszeitraum auf Antrag wegen Mischeinkünften wäre das Jahr 2023 unter der Berücksichtigung der Steuerklasse 3, wäre nicht das Krankengeld im Jahr 2023..... Durch das krankengeld verschiebt sich doch wieder der Bemessungszeitraum um 1 Jahr?
Hier müsste man dann das Jahr 2022 als Bemessungszeitraum wählen. Aber soweit ich weiß, darf man nur maximal den Bemessungszeitraum um 3 Jahre verschieben.
Gibt es hier eine Außnahme?
Welches Jahr wäre der Bemessungszeitraum?
Vielen Dank
von
pratwa
am 27.09.2022, 14:10
Antwort auf:
Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld
Hallo,
ich weiß leider nicht, wie im Jahr 2024 die Gesetzgebung aussieht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2022
Antwort auf:
Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld
?????
Deine hellseherischen Fähigkeiten möchte ich haben.............
Schaue dir mal deine Daten an und überlege noch einmal neu!!!
von
KielSprotte
am 27.09.2022, 14:13
Antwort auf:
Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld
@KielSprotte
Sorry verstehe nicht. Auf was willst du hinweisen?
von
pratwa
am 27.09.2022, 14:27
Antwort auf:
Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld
Kielsprotte meint bestimmt damit, dass die Kinder und auch die Krankschreibungen wegen Schwangerschaft ziemlich in der Zukunft liegen. 2023-2024.
Deine Glaskugel hätte ich sehr sehr gern. Was willste dafür haben???
von
sunshine59
am 27.09.2022, 15:02
Antwort auf:
Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld
Du darfst so weit zurück ersetzen/ausklammern, wie du Ausklammerungstatbestände hast.
Eine Ausklammerung von maximal drei alten Jahren existiert im Gesetz nicht.
Wenn also alles so eintritt, wie du dir es ausmalst, kannst du tatsächlich bis 2022 zurück bei Kind 2.
von
Dojii
am 27.09.2022, 15:32
Antwort auf:
Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld
Gut - Vielen Dank @Dojii
Die erste sachliche und hilfreiche Antwort :D
von
pratwa
am 27.09.2022, 15:35
Antwort auf:
Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld
Das Ganze greift natürlich nur, wenn das Gewerbe im Steuerbescheid 2025 oder 2026 mit einem Betrag größer oder kleiner 0 EUR auftaucht.
von
Dojii
am 27.09.2022, 15:38