Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

Guten Tag, ich habe mich ein wenig in die Elterngeldregelungen eingelesen und wollte fragen, welcher Bemessungszeitraum berücksichtigt wird: Werdende Mutter ist Vollzeitangestellte. Im Jahr 2022 Steuerklasse 1. Im Jahr 2023 Steuerklasse 3. Gesetzlicher Mutterschutz wird immer in Anspruch genommen. 06/2023-02/2024 Krankengeld (Krankschreibung bedingt durch d. Schwangerschaft) 03/2024 Geburt 1. Kind 03/2024 – 03/2025 Basiselterngeld 05/2025 Anmeldung Gewerbe + Ausstellung mind. 1 Rechnung Ab 08/2025 Teilzeitbeschäftigung 2026 Geburt des 2. Kindes Es geht um die Berchnung des Elterngeldes für das 2. Kind! Bemessungszeitraum auf Antrag wegen Mischeinkünften wäre das Jahr 2023 unter der Berücksichtigung der Steuerklasse 3, wäre nicht das Krankengeld im Jahr 2023..... Durch das krankengeld verschiebt sich doch wieder der Bemessungszeitraum um 1 Jahr? Hier müsste man dann das Jahr 2022 als Bemessungszeitraum wählen. Aber soweit ich weiß, darf man nur maximal den Bemessungszeitraum um 3 Jahre verschieben. Gibt es hier eine Außnahme? Welches Jahr wäre der Bemessungszeitraum? Vielen Dank

von pratwa am 27.09.2022, 14:10



Antwort auf: Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

Hallo, ich weiß leider nicht, wie im Jahr 2024 die Gesetzgebung aussieht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2022



Antwort auf: Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

????? Deine hellseherischen Fähigkeiten möchte ich haben............. Schaue dir mal deine Daten an und überlege noch einmal neu!!!

von KielSprotte am 27.09.2022, 14:13



Antwort auf: Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

@KielSprotte Sorry verstehe nicht. Auf was willst du hinweisen?

von pratwa am 27.09.2022, 14:27



Antwort auf: Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

Kielsprotte meint bestimmt damit, dass die Kinder und auch die Krankschreibungen wegen Schwangerschaft ziemlich in der Zukunft liegen. 2023-2024. Deine Glaskugel hätte ich sehr sehr gern. Was willste dafür haben???

von sunshine59 am 27.09.2022, 15:02



Antwort auf: Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

Du darfst so weit zurück ersetzen/ausklammern, wie du Ausklammerungstatbestände hast. Eine Ausklammerung von maximal drei alten Jahren existiert im Gesetz nicht. Wenn also alles so eintritt, wie du dir es ausmalst, kannst du tatsächlich bis 2022 zurück bei Kind 2.

von Dojii am 27.09.2022, 15:32



Antwort auf: Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

Gut - Vielen Dank @Dojii Die erste sachliche und hilfreiche Antwort :D

von pratwa am 27.09.2022, 15:35



Antwort auf: Elterngeld - Mischeinkünfte -Ermittlung des Bemessungszeitraumes mit Krankengeld

Das Ganze greift natürlich nur, wenn das Gewerbe im Steuerbescheid 2025 oder 2026 mit einem Betrag größer oder kleiner 0 EUR auftaucht.

von Dojii am 27.09.2022, 15:38



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