Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin schwanger und wegen schwangerschaftsbedingter Beschwerden vom ersten Arbeitstag an in meinem neuen Job krank geschrieben. Bald beginnt der Mutterschutz und ich werde voraussichtlich keinen Tag mehr arbeiten gehen können. Vor dem neuen Job war ich in Elternzeit mit unserem ersten Kind. Habe ich überhaupt Ansprüche auf Elterngeld, da ich nur krankgeschrieben war und davor wegen der Elternzeit nicht gearbeitet habe?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Viele Grüße
Jule
von
Merline
am 05.11.2023, 13:44
Antwort auf:
Elterngeld nach Krankengeld
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit MG und EG des 1. Kindes bis zu seinem 14 Lebensmonat kann man ausschließen.
Gleiches gilt für Monate, in denen man schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2023
Antwort auf:
Elterngeld nach Krankengeld
Den Mindestsatz wirst du auf jeden Fall bekommen. Warst du länger als 12 bzw 14 Monate in Elternzeit mit Elterngeldbezug? Ggf kann man noch Monate von vor der Geburt des 1. Kindes in die Berechnung einfließen lassen, wenn die Elternzeit kocht zu lange war?
von
roza_soza
am 05.11.2023, 18:37
Antwort auf:
Elterngeld nach Krankengeld
Wann ist das 1. Kind geboren? Wann beginnt der Mutterschutz für das 2. Kind?
von
Ani123
am 06.11.2023, 20:48