Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zur zeit mit unserem 2. Kind in der 26 SSw. Unser erstes Kind ist 2.Nun habe ich solche Probleme mit dem Aufstehen und mit dem Bewegen ( evtl.Beckenspaltung ) Wie ist das nun mit der Betreuung unserer Tochter??? Sie geht noch nicht in die Krippe und meine Mutter fährt nun morgen auch in den Urlaub. Hat mein Mann anrecht auf eine Krankschriebung zur Betreuung der Tochter oder was können wir da machen??? Vielen Dank
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse an. Mir fällt spontan die Möglichkeit einer Haushaltshilfe ein. Zu einer bezahlten Freistellung deines Mannes ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet. (Es sei denn er wäre selber krank). Aber für solche Fälle zahlt die Krankenkasse Aufwendungen für eine Haushaltshilfe oder ggfs Verdienstausfälle, falls dein Mann unbezahlt frei nehmen könnte. Aber wie gesagt, melde dich doch mal bei deiner Krankenkasse. Grüsse Katrin
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