Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss mich mein AG ins Beschäftigungsverbot stellen

Frage: Muss mich mein AG ins Beschäftigungsverbot stellen

Janina1985

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Ich bin Tierärztin und habe einen 13 Monate alten Sohn. In der Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot. Derzeit befinde ich mich im Beschäftigungsverbot für stillende Mütter (bis zum 7.1.22).Ab 7.1.22 in Elternzeit und im März 22 fange ich wieder Teilzeit zu arbeiten an. Wenn ich vor März wieder schwanger werden würde, müsste mein Chef mich dann ab März ins Beschäftigungsverbot stellen oder muss er das nicht, da ich in Elternzeit bin. Vielen Dank


Pamo

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Der AG macht eine Gefährdungsbeurteilung und wenn es keinen sicheren Arbeitsplatz gibt, dann spricht er ein BV aus.


Suomi

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Wenn sie in Elternzeit ist, braucht er keine Gefährdungsbeurteilung machen. Sie arbeitet doch nicht. Man kann die EZ nicht einfach beenden nur um ins BV zu gehen. Während der EZ spielt ein BZ keine Rolle.


Pamo

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Ist die Teilzeitarbeit sogenannte "Teilzeit in Elternzeit"? Dann gibt es natürlich kein Beschäftigungsverbot - ist ja Elternzeit.


Mitglied inaktiv

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Wenn die Teilzeit in Elternzeit ab März fest vereinbart ist, will sie ja arbeiten. Dann muss der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen und für einen Mutterschutz konformen Arbeitsplatz sorgen. Kann er das nicht, gibt er ein BV und ist zur Lohnzahlung verpflichtet. Vorher spielt eine Schwangerschaft keine Rolle.


Mitglied inaktiv

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Natürlich muss Kind 1 entsprechend betreut sein und Lohn gibt es auch nur für die Teilzeit


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