Regina2016
Hallo Frau Bader, zum 01.12. endet meine Elternzeit. Ich habe zuvor Vollzeit als Wetbekauffrau in einer Agentur mit 23 Angestellten gearbeitet. Im letzten Jahr blieben viele Aufträge weg und der Agentur geht es finanziell nun nicht gut. Nach meiner Elternzeit würde ich gerne Teilzeit arbeiten. In meinem Job mit Kontakt mit Kunden, die eine Betreuung rund um die verlangen, ist Teilzeit eigentlich ein No-Go und nur zu Lasten meiner Kollegen, dir nachmittags auch noch meine Kunden mitbetreuen müssten, machbar. Es gibt im Unternehmen aktuell eine Mutti, die Teilzeit arbeitet und die ihre Kunden nachmittags abgibt. Ich weiß daher, dass die Belastung bereits jetzt immens für die Vollzeitkollegen ist. Eine komplett neue Vollzeitstelle kann sich das Unternehmen jedoch nicht leisten. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, dass mein Chef mir die Teilzeitstellw nur unter der Bedingung anbietet, dass ich nachmittags arbeite und mir sozusagen mit der anderen Mutti eine volle Stelle teile. Dürfte er das? Könnte ich das Ablehnen? Muss er mir auch eine Vormittags-Teilzeitstelle anbieten? Vielen Dank für Ihren Rat Regina
Hallo, wenn im Vertrag nichts steht, sollte der AG Ihre Zeit-Wünsche berücksichtigen, wenn es betrieblich möglich ist - einen Anspruch gibt es nicht. Das mit dem Wechselmodell finde ich eine tolle Idee. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, muss er nicht. Du hast Anspruch auf Teilzeit, aber nicht auf Wunschzeiten. Und einen Anspruch auf Deinen alten Job zu alten Konditionen. Willst Du beides nicht musst Du drei Monate vor Ende der Elternzeit kündigen. Wenn die andere Mutter ihre Zeiten nicht vertraglich gesichert hat ( was ich immer machen würde ), dann wäre ja noch ein Wechselmodell möglich. Jeder eine Woche früh, dann eine Woche spät
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