Sorgenschein
Liebe Frau Bader, liebes Forum, ich bin 2019 schwanger geworden und sofort ins ärztliche Beschäftigungsverbot gegangen. Dadurch habe ich von 2019 noch 18Tage Urlaubsanspruch und von 2020 nochmal 10Tage wegen des Mutterschutzes. Jetzt ging meine Elternzeit bis 27.2.21 und meine Firma war noch in Kurzarbeit 0 bis 14.3.21 am 15.3. war Wiedereröffnung. Mitte Februar hatte ich mit meiner Chefin gesprochen das ich wieder komme, wie es weiter geht und sie sollte das mit dem Resturlaub abklären, gleichzeitig habe ich ihr schon grob mitgeteilt wann ich meinen Urlaub nehmen möchte und das ich den Resturlaub von 2019 im September nehmen möchte wegen dem Schulanfang meines Kindes. Heute bekomm ich nun die Rückmeldung, das ich meinen Resturlaub für die Kurzarbeit hätte nehmen müssen und mir dies nun nachberechnet und ausgezahlt wird. Nur nützt mir dies nicht viel, da ich ja mit dem Urlaub geplant habe. Ist es überhaupt rechtens das ich diesen Resturlaub, der ja von 19 und nicht 20 ist, für die Kurzarbeit nehmen muss? Vorallem da die Firma jetzt erst damit kommt? Ich wollte im September ursprünglich noch einen Monat Elternzeit nehmen, die habe ich wegen des Resturlaubs extra im März zurückgezogen. Wie kann ich dagegen am besten vorgehen? Verzweifelte Grüße…
Hallo, grundsätzlich muss Urlaub aus dem Vorjahr zuerst aufgebraucht werden, es sei denn, dass wichtige Belange des Arbeitnehmers entgegenstehen. Das ist eine Frage der Abwägung und muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Liebe Grüße NB
MamaausM
Der Arbeitgeber muss Urlaub vorrangig vor Kurzarbeit gewähren, soweit möglich, um den Anspruch auf Kug herbeizuführen. Dass dies ab dem 1.1.2021 auch wieder von der Agentur für Arbeit zur Verhinderung der Kurzarbeit hinsichtlich nicht verplanten Erholungsurlaubs aus dem laufenden Urlaubsjahr erwartet wird, ergibt sich aus der überarbeiteten Fassung der fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit vom 23.12.2020. Auch Resturlaub des Vorjahres ist grundsätzlich zur Vermeidung der Kurzarbeit einzubringen. www.Haufe.de Die Frage: hast du schriftlich vermerkt, dass du den Rest Urlaub im September nehmen wolltest? Das ist der entscheidene Punkt
Felica
Die weitaus wichtigere Frage war, warst du noch in EZ? Also hast du TZ innerhalb der EZ gearbeitet? Dann dürfte der AG das nämlich meines Wissens nach nicht da der Urlaub ja aus einem Beschäftigungsverhältnis besteht das aktuell ruht. Ich würde den AG schnellst möglich ansprechen und dann im größten Notfall EZ für Ende August melden. Der AG hat ja, weil du eigentlich im Urlaub gewesen wärst, scheinbar nicht mit gerechnet und er muss nicht auf die 7 Wochen Frist bestehen. Er kann auch freiwillig sagen, geht klar mit der EZ, auch so kurzfristig.
Sorgenschein
Die Frage: hast du schriftlich vermerkt, dass du den Rest Urlaub im September nehmen wolltest? Das ist der entscheidene Punkt
Ich hatte es meiner Chefin leider im Februar nur mündlich mitgeteilt. Das ich den Resturlaub anstatt der Elternzeit nehmen möchte.
Und meinen Urlaubszettel hatte ich dann im April oder Mai abgegeben.
Mich ärgert es halt ungemein das die jetzt erst damit kommen. Jetzt hat man wieder Stress und sorgen und nur Rennerei.
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