Sorgenschein
Liebe Frau Bader, liebes Forum, ich bin 2019 schwanger geworden und sofort ins ärztliche Beschäftigungsverbot gegangen. Dadurch habe ich von 2019 noch 18Tage Urlaubsanspruch und von 2020 nochmal 10Tage wegen des Mutterschutzes. Jetzt ging meine Elternzeit bis 27.2.21 und meine Firma war noch in Kurzarbeit 0 bis 14.3.21 am 15.3. war Wiedereröffnung. Mitte Februar hatte ich mit meiner Chefin gesprochen das ich wieder komme, wie es weiter geht und sie sollte das mit dem Resturlaub abklären, gleichzeitig habe ich ihr schon grob mitgeteilt wann ich meinen Urlaub nehmen möchte und das ich den Resturlaub von 2019 im September nehmen möchte wegen dem Schulanfang meines Kindes. Heute bekomm ich nun die Rückmeldung, das ich meinen Resturlaub für die Kurzarbeit hätte nehmen müssen und mir dies nun nachberechnet und ausgezahlt wird. Nur nützt mir dies nicht viel, da ich ja mit dem Urlaub geplant habe. Ist es überhaupt rechtens das ich diesen Resturlaub, der ja von 19 und nicht 20 ist, für die Kurzarbeit nehmen muss? Vorallem da die Firma jetzt erst damit kommt? Ich wollte im September ursprünglich noch einen Monat Elternzeit nehmen, die habe ich wegen des Resturlaubs extra im März zurückgezogen. Wie kann ich dagegen am besten vorgehen? Verzweifelte Grüße…
Hallo, grundsätzlich muss Urlaub aus dem Vorjahr zuerst aufgebraucht werden, es sei denn, dass wichtige Belange des Arbeitnehmers entgegenstehen. Das ist eine Frage der Abwägung und muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Liebe Grüße NB
MamaausM
Der Arbeitgeber muss Urlaub vorrangig vor Kurzarbeit gewähren, soweit möglich, um den Anspruch auf Kug herbeizuführen. Dass dies ab dem 1.1.2021 auch wieder von der Agentur für Arbeit zur Verhinderung der Kurzarbeit hinsichtlich nicht verplanten Erholungsurlaubs aus dem laufenden Urlaubsjahr erwartet wird, ergibt sich aus der überarbeiteten Fassung der fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit vom 23.12.2020. Auch Resturlaub des Vorjahres ist grundsätzlich zur Vermeidung der Kurzarbeit einzubringen. www.Haufe.de Die Frage: hast du schriftlich vermerkt, dass du den Rest Urlaub im September nehmen wolltest? Das ist der entscheidene Punkt
Felica
Die weitaus wichtigere Frage war, warst du noch in EZ? Also hast du TZ innerhalb der EZ gearbeitet? Dann dürfte der AG das nämlich meines Wissens nach nicht da der Urlaub ja aus einem Beschäftigungsverhältnis besteht das aktuell ruht. Ich würde den AG schnellst möglich ansprechen und dann im größten Notfall EZ für Ende August melden. Der AG hat ja, weil du eigentlich im Urlaub gewesen wärst, scheinbar nicht mit gerechnet und er muss nicht auf die 7 Wochen Frist bestehen. Er kann auch freiwillig sagen, geht klar mit der EZ, auch so kurzfristig.
Sorgenschein
Die Frage: hast du schriftlich vermerkt, dass du den Rest Urlaub im September nehmen wolltest? Das ist der entscheidene Punkt
Ich hatte es meiner Chefin leider im Februar nur mündlich mitgeteilt. Das ich den Resturlaub anstatt der Elternzeit nehmen möchte.
Und meinen Urlaubszettel hatte ich dann im April oder Mai abgegeben.
Mich ärgert es halt ungemein das die jetzt erst damit kommen. Jetzt hat man wieder Stress und sorgen und nur Rennerei.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, liebes Forum, dank Ihrer Hilfe von gestern, weiß ich nun, dass ich von vor der Geburt und anschließendem Mutterschutz insgesamt noch 23 Tage Resturlaub habe. Dann folgte die 3 jährige Elternzeit bis 21.04.2021. Falls ich zum 31.05.21 kündige, kämen nochmals 6 Tage hinzu. Es gab diesen Monat ein Schreiben der Firma: "Ferner we ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich freue mich sehr, das Expertenforum gefunden zu haben. Schön, dass Sie sich hier für uns Eltern einsetzen. Vielleicht können Sie bezüglich meines Anliegens weiterhelfen. Ich fasse kurz den Sachverhalt zusammen: - Aktuell bin ich in Kurzarbeit (50%). Entsprechend arbeite ich nur 20 Stunden in der Woche. - Ab Ma ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Beantragt bis 20.7.26. gleichzeitig hatte ich im Antrag eine Teilzeit in Elternzeit ab 26.2.24 beantragt. Vom 01.3.24 bis 20.6.24 habe ich in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet 12h die Woche. Einen Vertrag dazu gibt es bis heute nicht. Wegen Kurzarbeit bin ich in Absprache mit dem ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner