Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit

Mephis

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Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Beantragt bis 20.7.26. gleichzeitig hatte ich im Antrag eine Teilzeit in Elternzeit ab 26.2.24 beantragt. Vom 01.3.24 bis 20.6.24 habe ich in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet 12h die Woche. Einen Vertrag dazu gibt es bis heute nicht. Wegen Kurzarbeit bin ich in Absprache mit dem Arbeitgeber wieder für zwei Monate in volle Elternzeit gegangen. Alles mündlich, oder nur als Email festgehalten. In Zeiterfassungssystem sind diese zwei Monate eingetragen. Nun würde ich Ende des Monats wieder einsteigen wollen. Unser Elterngeld ist zuende und die 12h sind finanziell besser als nichts. Kann mir mein Arbeitgeber das wegen der Kurzarbeit verwehren? Schließlich wurde mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nie abgelehnt. Ursprünglich war die Teilzeit über 30h beantragt, die 12h waren in beider Einvernehmen umgesetzt worden. Die Kurzarbeit umfasst 100%. Ich würde also komplett zuhause sein. eine Betreuung für das Kind ist gewährleistet, sodass ich theoretisch auch die 30h voll arbeiten könnte. Vielen Dank. Mephis


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG kann die TZ in EZ wegen der Kurzarbeit aus wichtigen betrieblichen Gründen verwehren. Liebe Grüße NB


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