eec2008
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich im ersten Elternzeitjahr. DasJahr möchte ich in jedem Fall daheim bei meinem Kind verbringen. Da unser Sohn sehr häufig krank war, stellt sich mir allerdings sehr oft die Frage,ob ich ihn wirklich mit einem Jahr bereits in die Krippe geben möchte (so war es ursprünglich mit meinem Arbeitgeber besprochen). Ich überlege ernsthaft,ob ich die Elternzeit verlängere. Ich weiß,dass es dazu der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Meine Frage ist: kann man in dieser Zeit einen Midijob ausüben,ohne dass der Kündigungsschutz verloren geht oder geht das nur mit einem Minijob? Könnte man zwei Minijobs annehmen? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Hallo, je nachdem wann das Kinde geboren wurde, bedarf es der Zustimmung. Sie dürfen in der EZ bis zu 30 Std/ Wo arbeiten Liebe Grüße NB
peekaboo
Aus dem Posting geht nicht hervor, ob das Kind schon auf der Welt ist. Falls nicht elternzeit 2 Jahre mit der Option 3. Jahr bis zum 8. Geburtstag oder 3 jahre beantragen. Dem Arbeitgeber mitteilen, dass Du währen der elternzeit arbeiten möchtest (ACHTUNG - GEHALT WIRD AUF ELTERNGELD ANGERECHNET)... Zusatzvertrag für diesen Teilzeijob vereinbaren LG Peeka
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