Stanni
Guten Tag Frau Bader, Unser zweites Kind wird im Februar zur Welt kommen und man orientiert sich ja an dem voraussichtlichem Geburtsdatum welches im Mutterpass steht. Uns ist auch klar wann man alles schriftlich beantragen muss etc. Was ist aber in dem Fall sollte das Kind 3 Wochen eher kommen oder später? Kann dann der Arbeitgeber sagen ist nicht? Gibt es da Richtlinien? Wir haben dazu noch nichts gefunden.... Vielen Dank und noch einen schönen Tag. Stanni
Hallo, Sie haben auf jeden Fall mind. die 6+8 Wochen. Wenn das Kind eher kommt, wird es hinterdran gehängt. Wenn es später kommt, verlängert es sich eben Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die Lösung ist ganz einfach. Er schreibt in die Meldung rein " Zwei Lebensmonate Elternzeit ab Geburt ( vorraussichtlich xx.xx.xxxx ) " Fertig Der AG kann gar nix sagen, der darf nur abnicken. Elternzeit wird gemeldet, nicht beantragt.
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