Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann ist seit 1 1/2 Jahren arbeitslos und hat jetzt die Aufforderung bekommen, ab 01.10. für zwei Monate an einem Lehrgang teilzunehmen. In dieser Zeit wird aber unser Baby kommen, ich bin jetzt 36.Woche, und wir haben schon einen kleinen Sohn unter drei Jahren. Ich hörte, es soll auch so etwas wie Urlaub für Arbeitslose geben? Ist das richtig, welche Rechtsgrundlagen gibt es, damit mein Mann unseren Sohn betreuen kann? Wie lange wäre denn dieser "Urlaub", oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Jemand anderen, der unseren Sohn betreuen könnte, haben wir nicht. Vielen Dank im Voraus! C.Clausen
Hallo, von Urlaub weiß ich nichts.Dummer Zeitpunkt. Vielleicht kann er den Lehrgang mit Zustimmung des Arbeitsamtes verschieben? Ansonsten stellt sich die Frage, ob er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ein Arbeitnehmer kann auch nicht einfach so wegen einer Entbindung zu HAuse bleiben. Aber Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Gruß, NB
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