Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

Hallo Frau Bader, aktuell bin ich in Elternzeit aufgrund meiner ersten Geburt am 12.04.2020. Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Nun bin ich erneut schwanger. Termin wäre der 08.07.2021. Grundsätzlich müsste ich ja am 12.04.2021 wieder arbeiten, was ich aber nicht vor habe, da es nur 6 Wochen bis zum Mutterschutzbeginn (27.05.) wären. Nun meine Fragen: Welche Möglichkeit gibt es, damit ich die sechs Wochen nicht wieder arbeiten muss? Welche Lösung ist für mich somit am klügsten um den höchsten Elterngeldbetrag zu erhalten? Herzlichen Dank vorab für Ihre Infos und Tipps! :)

von Alex3007 am 02.12.2020, 19:08



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2020



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

Naja einfach zuhause bleiben kannst du nicht. Du kannst deine Elternzeit verlängern, was aber grundsätzlich der AG zustimmen muss, weil du nur ein Jahr gemeldet hast. Damit hast du dem AG signalisiert, dass du nach einem Jahr wieder deine stelle besetzt. Dann splitte noch schnell die letzten beide EG Monate in egplus. Dann werden nämlich statt 12 14 Monate ausgeklammert. Klappt das nicht, zählt der April mit 0€. Der Mai wird sowieso ausgeklammert wegen Beginn Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 02.12.2020, 19:18



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

@saarlandmami2 Danke für deine Antwort! Kann ich schon jetzt Elterngeld plus für die letzten beiden Monate der Elternzeit beantragen? Mein AG weiß aktuell natürlich noch nichts von der erneuten Schwangerschaft (9.ssw). Ist Elterngeld plus unabhängig davon, dass mein Mann auch die 2 Monate Elternzeit nimmt?

von Alex3007 am 02.12.2020, 19:35



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

du musst dem AG bescheid geben um zu klären, was die 6 wochen passiert. er hat ein recht auf deine Anwesenheit und wenn er darauf besteht musst du arbeiten. denn du hast dich für zwei jahre festgelet. ein jahr ez, danach arbeiten.

von mellomania am 02.12.2020, 19:47



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

Wenn ET im Juli und mutterschutz bereits im Mai beginnt, werden Mai bis Juli ausgeklammert. Es zählt dann das Einkommen von April21 bis mai20. Da du da noch im Basis-EG Bezug bist werden auf Zeiten von vor dem ersten Kind zurück gegriffen. Für das neue EG musst du also gar nichts machen, da ist es perfekt getimt. Gibt das gleiche wie beim ersten Kind, plus Geschwisterbonus. Den AG solltest du halt schon ausreichend vorher informieren. Ich persönlich würde das zum Jahresanfang machen. Er kann der Verlängerung zustimmen, muss es aber nicht. Einen Anspruch hast du rechtlich nicht. Aber halt bessere Chancen je früher du ihn informierst. Mutterschaftsgeld gibt es das gleiche sofern deine EZ zum neuen Mutterschutz endet. Und du keine vertragsänderung unterschreibst bzw unterschrieben hast

von Felica am 02.12.2020, 20:02



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

wenn sie dann gleiches mutterschaftsgeld bekommen möchte muss sei entweder 6 wochen normal voll arbeiten oder der AG stimmt der verlängerung der elternzeit bis beginn mutterschutz zu

von mellomania am 02.12.2020, 20:12



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

Mutterschutz ist 5/21 Stimmt für April bekommt sie ja noch Elterngeld. @ap.... Du brauchst nix ändern mit dem Elterngeld. Alle Monate vor dem neuen Mutterschutz werden ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Aber klären was vor dem Mutterschutz passieren soll, musst du

Mitglied inaktiv - 02.12.2020, 20:19



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

Jetzt bin ich voll verwirrt durch all die Antworten. Elterngeld verlängern (Elterngeld plus) ist also auf alle Fälle notwendig? Es werden dann die Gehälter vor der ersten Elternzeit zugrunde gelegt? Plus Geschwisterbonus, verstehe ich das richtig? Der AG wird der Verlängerung 100%ig zustimmen. Sprechen werde ich mit dem AG Ende Dez / Anfang Jan.

von Alex3007 am 02.12.2020, 20:38



Antwort auf: Entbindung kurz nach Ende der 1. Elternzeit

Wenn du dein letztes Elterngeld im April gezahlt wird, dann braucht nicht geändert werden. Auf jeden Fall musst du mit dem AG klären, ob du bis Mutterschutz deine lfd Elternzeit verlängern kannst. Dann bekommst du nach alten Vertrag das Mutterschaftsgeld. Elterngeld wird das gleiche wie jetzt, weil ja alle Monate ausgeklammert werden können. Also von 5/20-4/21. im Mai beginnt ja der neue Mutterschutz. Geschwisterbonus gibt es noch ontop.

Mitglied inaktiv - 02.12.2020, 21:25



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