Majamontag
Zur Zeit arbeite ich an meiner Stammschule Teilzeit in der Elternzeit, die im September endet. Anfang November ist der Entbindungstermin für unser zweites Kind. Mit meinem Schulleiter war abgesprochen, das ich nach der Elternzeit wieder Vollzeit einsteige. Was soll ich nun tun? Bislang habe ich meine Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt. Kann ich wie gelplant Vollzeit anmelden, damit ich Elterngeld bekomme? Lg Maja
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB
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