Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, lt. Elternzeitgesetz muss dem Arbeitgeber ja die geplante Elternzeit der ersten beiden Jahre verbindlich angegeben werden. Nun die Frage, gilt dies für beide Elternteile? Mein Mann möchte die ersten beiden Lebensmonate unseres Sohnes zuhause verbringen, parallel zu meiner Mutterschutzzeit, und ein Jahr später wenn ich wieder in den Beruf einsteige, lediglich Teilzeit weiterarbeiten. Muss er dies ebenfalls bereits in drei Wochen seinem Arbeitgeber mitteilen, denn ein Kündigungsschutz besteht ja hier in diesem Fall nicht für den Zeitraum bis zu seiner 2. Elternzeit. Ansonsten würden wir den Antrag meines Mannes auf den Voraussichtlichen Entbindungstermin ausrichten. Muss in unseren Anträgen bereits der genaue Beschäftigungsgrad der Teilzeitstelle benannt werden, oder reicht hier lediglich der Vermerk, man behalte sich vor in Teilzeit weiterzuarbeiten/wieder einzusteigen? Wie sieht denn die Rechtslage am Tag der Entbindung aus, kann der AG von meinem Mann verlangen, an diesem Tag normal zur Arbeit zu erscheinen? Im Vorfeld vielen herzlichen Dank, Pipa85
Hallo, beide Eltern müssen mit Frist 7 Wo. verbindlich EZ beantragen. Wenn man das weniger als für die ersten 2 Jahre tut, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Muss mein Mann den zweiten Zeitraum der Elternzeit taggenau beantragen? Man kann ja im Vorfeld nicht sagen, wann genau meine EZ beendet sein wird! Laut Aussage seines AG (Betriebsrat) wurde bei seinen Kollegen hier mit zwei separaten Anträgen gearbeitet, die jeweils sogar kurzfristiger als die vorgeschriebenen 7 Wochen gestellt wurden. In einem solchen Fall kann der AG die Elternzeit jedoch problemlos ablehnen, oder? Vielen Dank! Pipa85
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