Guten Tag, ist es möglich dass mein Mann direkt nach meiner Entbindung 2 Monate Elternzeit nimmt u in Teilzeit arbeitet, so dass er mich unterstützt in der ersten Zeit? Können wir so 14 Monate Elterngeld beziehen? Oder geht das nur, wenn ich die zwei Monate arbeite? Ich wollte 2 Jahre Elternzeit nehmen u das Geld auf diese aufteilen.
von
DoL79
am 28.06.2018, 15:48
Antwort auf:
Elternzeit für Vater direkt an Entbindung möglich?
Hallo,
na klar.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.06.2018
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Elternzeit für Vater direkt an Entbindung möglich?
Ihr könnt problemlos parallel Elterngeld beziehen, solange ihr zusammen die 14 Monate nicht überschreitet.
von
Dojii
am 28.06.2018, 16:40
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Elternzeit für Vater direkt an Entbindung möglich?
Hallo!
Der Vater nimmt also ab Entbindung 2 Monate Elternzeit und Elterngeld, während du 8 Wochen Mutterschutz und Mutterschutzgeld bekommst, dann nimmst du die restlichen 12 Monate Elterngeld und streckst sie per Elterngeld plus auf 24 Monate, richtig? Meines Wissens ist das auch die einzige Variante, wie man an die 14 Monate Elterngeld kommen kann.
Es gibt da einen Knackpunkt beim Übergang zwischen Mutterschutz und Elternzeit. Du kannst Urlaub nehmen oder eure beiden Elternzeit und -geld-zeitraeume überschneiden sich. Evtl gibt es da Nachteile, an die man denken muss.
von
drosera
am 28.06.2018, 18:12
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Elternzeit für Vater direkt an Entbindung möglich?
Das geht schon, nur bleiben der Mutter nur 10 Monate zum splitten, 2 werden mit dem Mutterschutzlohn verrechnet. Sind insgesamt 22 Monate plus 2 für den Vater.
von
sternenfee75
am 28.06.2018, 19:28
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Elternzeit für Vater direkt an Entbindung möglich?
Nicht ganz. Beiden nehmen EZ ab Geburt und auch Elterngeld. Er bekommt für die beiden Lebensmonate EG, sie Mutterschaftsgeld. Sollte wegen ET es dazu kommen das sie in den 3ten Lebensmonat rutscht oder den 2ten nicht ganz voll bekommen, macht das in diese kombi nichts. Wir mit einander verrechnet. Nur wenn sie erst EG ab dem 3ten nehmen würde könnte es Probleme geben. Oder wenn der Vater erst ab dem 3ten nimmt.
Die 12 Monate EG die sie dann nimmt ab Geburt, kann sie aber nur teils in EG Plus wandeln. Da wie gesagt dier ersten 8 Wochen immer mit dem EG verrechnet werden. Bleiben also nur 10 Monate die gesplittet werdeb können. 24 Monate EG ist nur möglich wenn kein Mutterschaftsgeld bezogen wird. Die 8 Wochen Mutterschaftsgeld können nicht gespilttet werden, da muss man das Geld selbst zur Seite legen wen man es dann später haben will.
Ob es Sinn macht überhaupt EG Plus zu nutzen und nicht nur EG ist eine andere Frage. In den meisten Fällen nicht.
von
Felica
am 28.06.2018, 19:46