Steffinha
Hallo Frau Bader, Unsere Tochter ist am 19.6. geboren worden, Entbindungstermin wäre der 27.6. gewesen. Endet der Mutterschutz dennoch trotzdem am 22.8. und die Frist für den Antrag ist eine Woche nach offiziellem Entbindungstermin ? Sollte die Elternzeit idealerweise am 18. eines Monats enden - abgestimmt auf den Lebensmonat des Kindes? Herzlichen Dank für die Antwort im Voraus, Stefanie
Hallo, die Zeit, die an vorgeburtliche Mutterschutz nicht genommen werden konnte, wird einfach hinten dran gehängt. Bezüglich von Anfang und Ende der Elternzeit ist entscheidend, wie lange man nimmt. Wenn man nur zwei Monate nimmt, muss man an die Lebensmonate anpassen, um überhaupt Elterngeld zu erhalten. Ansonsten kann man es frei so gestalten wie man möchte. Am schlausten ist es, wenn man am Anfang zwei Jahre beantragt, dann kann man verlängern, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Liebe Grüße NB
desireekk
Glückwunsch! 1.) Mutterschutz endet wie vorher (vor Geburt) berechnet, also wenn das damals schon der 22.8., dann bleibt es dabei (sofern nicht eine Verlängerung in betracht kommt: Gewicht unter 2500 gr. o. ä.) 2.) Mit Mitteilung (NICHT Antrag) zur Elternzeit muss den AG 7 Wochen vor Beginn = 7 Wochen vor dem 22.8. erreicht haben 3.) Ja, EZ wird immer in Lebensmonaten genommen, endet also jeweils am 18. eines Monats bei Euch. LG D
luvi
Hallo, Die ersten Punkte sehe ich wie desireekk, bei Punkt 3 bin ich anderer Meinung. Elternzeitbeginn und Elternzeitende kann frei bestimmt werden, wenn es innerhalb der Fristen liegt. Es hat nichts mit den Lebensmonaten zu tun. Möchtest du allerdings Elterngeld für diese Zeit, musst du die Elternzeit den Lebensmonaten anpassen. LG luvi
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