Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Korrigierter geburtstermin, mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Korrigierter geburtstermin, mutterschutz

Lexy67

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Hallo! Ich habe einen errechneten Geburtstermin am 7.3.22 und einen korrigierten am 19.3.22. Nach Mitteilung der Schwangerschaft an meinen Arbeitgeber (damals beide Termine angegeben plus. Foto vom mutterpass) wollte dieser noch eine Bescheinigung des Arztes über den Geburtstermin zwecks berechnung Mutterschutzfrist etc. Mein Arzt hatte mit dann eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin (korrigierter Termin war bereits bekannt) ausgestellt. Bin dann davon ausgegangen, daß dies seine Richtigkeit hat. Somit bin ich seit 24.1 Im Mutterschutz. Bei meinem Geburtstplanungsgespräch im Krankenhaus wurde mir nun gesagt, das im Falle einer Korrektur des Geburtstermins immer dieser als relevant gilt. ich hab ein Beschäftigungsverbot bis zum Eintritt des Mutterschutzes und als Beamtin keinen Anspruch auf Zahlung von Mutterschutzgeld, sonder bekomme ja bis 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt weiter mein Lohn... Muss ich meinem dienstherren nun nochmal mitteilen das offiziell der 19te statt dem 7ten zählt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist doch, was der FA bescheinigt. Wenn das der 07.03. ist, ist das so. Liebe Grüße NB


mamavonbaby

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Eigentlich musst du es nochmal mitteilen, weil es vom AG falsch berechnet wurde und dein Mutterschutz später anfängt. Und wenn dein Kind früher kommt,, dann werden die fehlenden wochen hinten angehängt. Du bekommst also dann diese 12 Tage länger deinen vollen Lohn. Ich würde es nochmals korregieren lassen.


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