Hallo zusammen,
bei der Krankenkasse muss ich für das Mutterschaftsgeld auch angeben bis wann ich elternzeit nehme, dort wird ja ein genaues Datum verlangt. Es kommt ja aber seltenst ein kind am Geburtstermin. Die Geburtsurkunde schicke ich ja nach der Geburt hin, muss ich dort dann auch nochmal das genaue Datum melden bis wann die elternzeit geht, weil es sich ja verschiebt? Bekomme ich denn nach der Geburt nochmal einen Schrieb wo genau drinsteht wie lange mein Mutterschutz dann aktuell gilt? Ich hab immer Sorge das ich mich da um einen oder mehrere Tage vertue
von
Lydia0000
am 16.07.2020, 08:48
Antwort auf:
Elternzeit - Geburtstermin
Hallo,
für die Berechnung des MG ist es egal, wie lange Sie EZ nehmen. Das MG wird auf das EG angerechnet.
Sie schicken eine Kopie der Geburtsurkunde hin und teilen vorsichtshalber den Beginn des Mutterschutzes mit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2020
Antwort auf:
Elternzeit - Geburtstermin
ja, das tatsächliche Ende deines Mutterschutzes wird erst nach Geburt des Kindes festgelegt und du bekommst darüber nach Geburt ein Schreiben (das du dann auch dem Elterngeldantrag beilegen musst).
von
Dojii
am 16.07.2020, 09:01
Antwort auf:
Elternzeit - Geburtstermin
Ach sehr gut, danke!
von
Lydia0000
am 16.07.2020, 12:36
Antwort auf:
Elternzeit - Geburtstermin
Ach sehr gut, danke!
von
Lydia0000
am 16.07.2020, 12:42