Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit ab Geburtstermin - Kind kommt 7 Tage früher

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit ab Geburtstermin - Kind kommt 7 Tage früher

StefanR

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Hallo Frau Bader, ich (Vater) habe eine Frage, die schon so ähnlich gestellt wurde. Ich habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht die Elternzeit für den ersten Monat wie folgt beantragt: "...hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, das voraussichtlich am 27.11.2018 geboren wird. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von sieben Wochen werde ich die Elternzeit am 27.11.2018 beginnen. Die Elternzeit wird 1 Monat andauern, ab dem 26.12.2018 stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung. [...]" Nun wird das Kind doch schon am 20.11.2018 via Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Ab wann darf ich tatsächlich in Elternzeit gehen? Ich habe ein sehr gespanntes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber. Darf er mir die Elternzeit ab 20.11. verwehren? Und falls er dies tut, welche Möglichkeiten habe ich die Elternzeit überhaupt zu nehmen? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mmmm. Ich kann dem Antrag nicht entnehmen, das Sie tatsächlich ab Geburt beantragen. Sie schreiben ja nur, dass Sie EZ beantragen, und zwar ab 27.11. Dass passt aber nicht mit dem Geburtstag, Sie hätten ja ab 20. beantragen müssen . Halte ich für problematisch. Auch fehlt der zweite Monat (ohne den gibt es gar kein EG). Sie werden mit ihm reden müssen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ab Tag der Geburt. sonst könntest Du ja kein EG beantragen. Du musst nach der Geburt noch einmal die Terminkorrektur mit den endgültigen Zeiten schicken. Ich hoffe, du hast den zweiten Monat auch angemeldet, sonst muss dir der nicht mehr genehmigt werden und du verlierst deinen EG Anspruch. LG Lilly


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