Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während Elternzeit, Geburtstermin nach Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger während Elternzeit, Geburtstermin nach Ende der Elternzeit

krissi0505

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Guten Tag, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und arbeite in Teilzeit (12h/Woche). Die Elternzeit endet zum 14.8.2018. Ich bin nun wieder schwanger und das Kind kommt Ende des Jahres. D.h. ab dem 15.8. würde ich wieder in meiner alten Stelle arbeiten. Da diese aber neu besetzt wurde, habe ich mündlich eine andere, gleichwertige Stelle angeboten bekommen. Diese würde ich dann theoretisch für 3 Monate antreten und dann wieder in den Mutterschutz gehen. Kann mein Arbeitgeber mir diese neue Stelle verweigern, wenn ich bekannt gebe, dass ich schwanger bin? Einen neuen Vertrag habe ich noch nicht, würde aber gerne schon meine Schwangerschaft mitteilen, sieht man ja eh bald. Welche Konsequenzen kann das für mich haben/ was kann ich tun? DANKE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, Sie haben ein Vertrag geschlossen und dementsprechend einen Anspruch. Ich wird es erst mal nicht bekannt geben. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, kann er nicht. Du bist schwanger beinah unkündbar. Elternzeit sichert dir ja eben genau zu das du einen Anspruch auf den gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz hast, dein AG muss also damit rechnen das du nach Ende der EZ wieder vollzeit arbeitest. Neuen Vertrag würde ich auf keinen Fall abschließen. Sondern wenn den vorhandenen entsprechend abändern. Unabhängig von der Frage der Schwangerschaft. Das dein AG deinen eigentlichen Arbeitsplatz neu besetzt hat und das scheinar ohne Befristung ist sein Bier, nicht deines. Konsequenzen für dich, Du gehst nach deiner EZ wieder normal arbeiten bis zum neuen Mutterschutz.


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