Sehr geehrte Frau Bader,
wir planen 11 Monate auf meine Frau (nicht arbeitend) und auf mich 3 Monate monatlich im 1., 8. und 12. Lebensmonat zu beantragen.
Dabei stellt sich uns eine Frage bzgl. des Antrags an den AG welche ich durch Recherche nicht beantworten kann:
Da ich mich im Antrag für diese zwei Jahre festlegen muss, ändern sich die Zeiten des 2.und 3. durch Verschiebung der Geburt oder muss ich eine Änderung beantragen?
Ist diese Änderung dem Gutwill meines Arbeitgebers überlassen?
Muss ich im Antrag diesbezüglich etwas formulieren?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Y.
von
Ysniza
am 10.09.2020, 23:05
Antwort auf:
Anpassung Elternzeit durch Verschiebung Geburtstermin
Hallo,
das wissen Sie ja vorher gar nicht. Sie beantragen also die entsprechenden Lebensmonate und schreiben den voraussichtlichen ET dazu.
Wenn das Baby dann da ist, teilen Sie den tatsächlichen ET dem AG inkl Wiederholung des Antrags mit
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2020
Antwort auf:
Anpassung Elternzeit durch Verschiebung Geburtstermin
Du beantragst die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber genau so, wie du es selbst hier geschrieben hast, wörtlich für den 1. 8. und 12. Lebensmonat.
Dann schreibst du noch das voraussichtliche Geburtsdatum dazu, damit dein Arbeitgeber (ungefähr) weiß, wann es stattfindet.
Wenn das Kind geboren wurde, meldest du das deinem Arbeitgeber (denn da beginnt ja dann offiziell dein erster Tag der Elternzeit) und dadurch weiß der Arbeitgeber dann auch, wann genau der 8. und 12. Lebensmonat stattfindet.
Auf keinen Fall darfst du bei einem Elternzeitantrag (vor Geburt des Kindes) sofort fixe Zeiten (von ... bis ...) nennen. Denn dann bist du tatsächlich daran gebunden, auch wenn das Kind früher kommt.
von
Dojii
am 11.09.2020, 07:34
Antwort auf:
Anpassung Elternzeit durch Verschiebung Geburtstermin
Vielen Dank Ihnen beiden für Ihre Antworten.
von
Ysniza
am 13.09.2020, 21:21