Korrektur des errechneten Geburtstermin nach Antrag auf Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Korrektur des errechneten Geburtstermin nach Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um meinen Antrag auf Elternzeit als Vater, hier ein paar Eckdaten: Errechneter Geburtstermin: 21.09.2018 Antrag auf Elternzeit für den 1. und 2. Lebensmonat gestellt, also ab Geburt. Im Antrag ist der errechnete Geburtstermin 21.09.2018 angegeben. Antrag am 23.07.2018 datiert und am 24.04.2018 per Einschreiben der Post übergeben, also ist die mindestens 7-Wochen-Frist eingehalten. Am 24.07.201, 8 während ich als Vater meinen vorgenannten Antrag zur Post gebracht habe, war meine Frau beim Gynäkologen. Dieser hat aufgrund der Entwicklung des Fötus den errechneten Geburtstermin um zwei Wochen auf den 07.09.2018 vordatiert und im Mutterpass korrigiert. Nun ist meine Frage, da mein Elternzeitantrag den bisherigen errechneten Geburtstermin beinhaltet und NACH dem absenden an meinem Arbeitgeber der errechnete Geburtstermin korrigiert wurde, ob sich daraus nun Nachteile für mich ergeben?

von W.Pulsar am 26.07.2018, 15:31



Antwort auf: Korrektur des errechneten Geburtstermin nach Antrag auf Elternzeit

Hallo, es kommt drauf an, was in den Antrag geschrieben haben. Üblicherweise wird man ja schreiben, dass das der voraussichtliche Termin ist. Sie können ja jetzt dem Arbeitgeber ergänzend mitteilen, dass der errechnete Geburtstermin verlegt worden ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2018



Antwort auf: Korrektur des errechneten Geburtstermin nach Antrag auf Elternzeit

Der AG muss die 7 Wochen Frist nicht einhalten, es ist nur für einen selbst sicherere falls der AG sich quer stellt. Es verwundert aber das der Arzt jetzt noch den ET korrigiert. Macht man eigentlich nicht mehr so weit wie die Schwangerschaft fortgeschritten ist. kann auch übel ausgehen wenn das Kind dann jetzt nicht freiwillig zur korrigierten Datum kommt, denn dann wird unter Umständen unnötig früh Stress gemacht und eingeleitet. Davon ab müsste deine Frau ja dann jetzt auch schon in den Mutterschutz gehen. Deshalb, ganz schlecht vom Arzt. Aber könnt ihr nichts für. Deine Frau hätte absolut keine Nachteile gehabt wenn es bei dem ursprünglichen Termin geblieben wäre, jetzt habt ihr aber massig viel Stress der eigentlich unnötig ist. Davon ab hieße es das der Arzt über 30 Wochen geschlampt hat, ihm ist nämlich die ganze zeit nicht aufgefallen das das Kind schon sehr viel weiter ist - eher unwahrscheinlich. Da außerdem gilt, alle Kinder die 2 Wochen vor oder nach ET geboren werden sind zeitgerecht, nicht genommenen Mutterschutz dann entsprechend dran gehängt werden würde und die Entwicklung nach der 12ten SSW viel zu individuell ist als das man das anhand von Größe oder Gewicht wirklich feststellen könnte, wird nur im absoluten Notfall korrigiert. Dann war das aber vorher schon Gesprächsthema das der ET evtl falsch ist. Ich würde mit dem AG sprechen wenn ein lockerer Verhältnis. Ihm sagen das der Arzt nachträglich korrigiert hat und schauen. Wenn du wirklich kein festes Datum angegeben hast sondern eine Formulierung wie voraussichtlich am, ist es egal. Hätte der Arzt nicht korrigiert und das Kind würde weil wirklich schon weiter, früher geboren, wäre die 7 Wochen Frist auch egal. Außerdem sieht der AG ja nicht den Mutterpass, woher soll er also wissen das der ET korrigiert wurde? Außer du sagst es ihm.

von Felica am 26.07.2018, 15:49



Antwort auf: Korrektur des errechneten Geburtstermin nach Antrag auf Elternzeit

Hallo Felia, danke für deine ausführliche Nachricht. Bisher war meine Frau bei einem anderen Gynäkologen, dieser hat zwar auch schon erwähnt das der Fötus sehr gut entwickelt ist aber für ihn wäre es unseriös gewesen so spät noch den Termin zu korrigieren. Vor allem da meine Frau ja genau den Zeitpunkt der letzten Periode weiß, da wir das Kind geplant haben. Durch einen Umzug über 500 Kilometer ist jetzt allerdings der Wechsel zu einem anderen Gynäkologen nötig gewesen. Beim neuen Gynäkologen war meine Frau am 24.07.2018 zum ersten Mal und hat sofort den Termin korrigiert und sich über den alten Gynäkologen beschwert.

von W.Pulsar am 26.07.2018, 16:29



Antwort auf: Korrektur des errechneten Geburtstermin nach Antrag auf Elternzeit

Wie gesagt, nicht zu korrigieren wäre jetzt für sie so spät eigentlich besser gewesen-. Für dich bedeutete es jetzt Scherereien, für sie wäre es egal gewesen. Klar, wenn es beim ersten termin geblieben wäre und das Kind würde 3 Wochen vorher geboren werden, würde es unter Umständen als Frühgeburt gelten. Dann würde deine Frau aber statt nur 14 Wochen 18 Wochen Mutterschaftsgeld bekommen, wenn sie Anspruch drauf hat. Das höher ist wie das Elterngeld. So knapp vor Termin hätte ich da auch nichts mehr korrigieren lassen. Aber wenn es deiner Frau wichtig war, alles bestens.

von Felica am 26.07.2018, 16:35



Antwort auf: Korrektur des errechneten Geburtstermin nach Antrag auf Elternzeit

Leider war es ihr nicht wichtig, aber der Arzt hat darauf bestanden es zu korrigieren.

von W.Pulsar am 26.07.2018, 17:11



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