Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich meine Elternzeit variable Gestalten je nach Geburtstermin?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich meine Elternzeit variable Gestalten je nach Geburtstermin?

LukasR

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Hallo zusammen, meine Situation ist etwas komplizierter. Ich versuche es mal zu erklären. Ich möchte mein momentanes Arbeitsverhältnis auf Ende August kündigen und den August (also 1 Monat) möchte ich Elternzeit nehmen. Der errechnete Geburtstermin meines 2. Kindes ist der 02.08.2019. Meinen Resturlaub möchte ich noch davor nehmen. Wenn das Kind nun vor dem errechneten Termin kommt, ist es kein Problem, dann kann ich auch mein Resturlaub auf Ende August legen, also nach der Elternzeit bis zum Beginn der neuen Stelle. Wenn jedoch das Kind später kommt würde mein Monat Elternzeit bis in den September gehen. Also bis nach dem Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses. Das möchte ich aber nicht. Kann ich meine Elternzeit früher beenden und wenn ja wie sieht es dann mit Anspruch auf Elterngeld aus? Am liebsten wäre es mir ab dem 01.08.2019 Elternzeit zu nehmen (oder falls das Kind früher kommt dann halt früher) und dann zum neuen Job wäre die Elternzeit vorbei. Geht das? Mit meinem jetzigen Arbeitgeber ist alles schon abgesprochen. Bin gespannt, ob mir hierbei jemand helfen kann. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen zwei komplette Eltern Geld Monate, angepasst an die Geburtsmonate des Kindes nehmen. Sie können die Elternzeit also nicht früher beenden. Wenn das Kind Mitte August kommt, müssen Sie zwangsläufig bis Mitte September nehmen. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Um Elterngeld zu bekommen, musst du 2 Monate Elternzeit nehmen. Wenn du nur einen Monat hast, musst du das Geld wieder zurückzahlen. Das Elterngeld wird auch immer nach Lebensmonaten des Kindes bezahlt. Elternzeit kannst du bis zu 3 Jahre nehmen. Der Zeitraum spielt keine Rolle. 37 Tage sind z.B. auch möglich. LG luvi


LukasR

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Ich werde auch noch zu einem späteren Zeitpunkt Eltenzeit nehmen. Vermutlich ca. nach einem halben Jahr. Aber das heißt, ich könnte auch, angenommen das Kind kommt erst 10Tage später, im August dann vom 12. bis zum 31. Elternzeit nehmen und dafür dann in meiner 2. Elternzeit noch 12 Tage dran hängen?


mellomania

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du musst zwei volle lebensmonate nehmen. nicht mehr und nicht weniger. wenn das kind an einem 12. kommt nimmst du vom 12. des monats bis 11. des folgemonats oder des übernächsten monats.


misses-cat

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Ganz einfach du musst lebendmonate des Kindes nehmen um Elterngeld zu bekommen, wenigstens zwei Teilen kannst du nur ganze lebendmonate. Anders geht es nicht.


luvi

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Hallo, Du vermischt Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit kannst Du beliebig lang nehmen. Anspruch hast du auf insgesamt 3 Jahre. Wenn du allerdings während der Elternzeit Elterngeld bekommen möchtest, musst du Lebensmonate des Kindes nehmen. Elternzeit kannst du z. B. auch vom Geburtstermin ab, bis Arbeitsvertragsende nehmen. Ohne Elterngeldbezug, falls es weniger als ein Monat sein sollte, und später nimmst du die 2 Monate beim neuen Arbeitgeber. LG luvi


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