wowugi80
Sehr geehrte Frau Bader, ich komme gerade von der Feindiagnostik, wo man mir eine Plazenta praevia marginalis bestätigt hat. Ich bin in der 25. Woche. Die Ärztin riet, so wie meine Ärztin vor vier Wochen schon, zu körperlicher Schonung. Nun ist es so, dass ich selbstständig bin, eine sitzende aber anstrengende Tätigkeit, weil viel Termindruck, Stress etc. Seit ich weiß, dass ich mich nicht anstrengen darf, habe ich wenige Aufträge angenommen und werde ich versuchen, die Auftragslage weiter runterzufahren, das wird allerdings natürlich mit weiteren finanziellen Einbußen einhergehen. Ich würde daher gerne versuchen, dass das Amt 2018 zur Berechnung der Elterngeldbeträge heranzieht. Auch weil ich nach der Geburt gerne Teilzeit wieder arbeiten würde, immerhin weiß ich schon, dass das mit dem Elterngeld Plus möglich wäre. Ich vermute, dazu brauche ich eine Bestätigung meiner Ärztin, dass ich mich schwangerschaftsbedingt geschont habe? Was muss ich beachten, ist mein Vorhaben überhaupt möglich? Über Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo, ich gehe davon aus, dass das Kind 2020 geboren wird? Dann ist 2019 das relevante Jahr. Sie müssen gem. § 2b Abs 2 BEEG nachweisen, dass Sie 1. eine Krankheit hatten, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war 2. dadurch ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatten Liebe Grüße NB
Dojii
Eine Schonung bzw. ein Beschäftigungsverbot ist kein Grund für eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes bei Selbstständigkeit. Wenn dein Kind 2020 geboren wird, dann ist 2019 die Bermessungsgrundlage. Als Selbstständige trägt du dein Unternehmerrisiko alleine, du bist dagegen nicht sozial abgesichert. Daher berücksichtigt das Elterngeld hier auch keine Verschiebung. Anders wäre es, wenn du eine tatsächliche Krankschreibung (AU) bekommen würdest, die aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ausgestellt wurde. Nur damit könntest du auf 2018 ausweichen.
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