Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Macht zweiter Vertrag den ersten Vertrag ungültig?

Frage: Macht zweiter Vertrag den ersten Vertrag ungültig?

De88Li

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Hallo, mir ist glaube ich etwas sehr dummes passiert und ich hoffe, sie können mir meine Angst nehmen. Ich bin mit Vollzeitstelle im Mutterschutz (3jahre) und arbeite seit dem ersten Geburtstag meines Kindes (seit März 2015) bei meiner alten Arbeitgeberin vorerst auf 250€ Basis. Ich habe einen zweiten Vertrag vorschnell unterschrieben damals im März und meine Chefin sagte auch, mein erster Vertrag(unbefristet) bliebe unberührt. Ich arbeite seit Dezember 2015 neuerdings etwas mehr und wollte den zweiten Vertrag gerne auf einen 450€ minijob aufstocken lassen....und habe ihn mir also fast ein Jahr später noch einmal genau angeschaut. Der 250€ Vertrag ist unbefristet, habe eine 4wöchentliche kündigungsfrist und von Elternzeit steht nichts darin. Ich fühle mich sehr doof und unsicher, habe Angst dass dieser Vertrag meinen Vollzeit Vertrag ungültig gemacht hat. Weiss jemand genau wie es ist? Es steht nirgends drin dass der Vertrag meinen alten ersetzt oder aufhebt....aber meine Frage ist, ob dieser Vertrag trotzdem meinen alten überschreibt und ungültig macht :-((( Wir sind ein sehr kleiner Betrieb mit 9 Mitarbeitern und meine Chefin hat glaube ich selbst wenig Ahnung von Gesetzen und Verträgen, und möchte mich nicht über den Tisch hauen. Aber mein Mann und ich würden sehr gerne aktuell wieder ein Baby bekommen (wenn es klappt wäre die geburt in elternzeit)und da ist es einfach sehr wichtig für mich zu wissen, wie es rechtlich aussieht. Kann ich den zweiten Vertrag vor Beendigung des Mutterschutzes kündigen und gleichzeitig meine Elternzeit beenden und mein erster Vertrag bleibt erhalten? Hoffe sie können mir helfen und meine Sorgen nehmen. Werde demnächst mit meiner Chefin sprechen, würde aber vorher gerne wissen was auf lich zukommen könnte. Vielen lieben Dank für die Hilfe hier. Liebe Grüße, Corny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich auch nicht sagen, ohne den Vertrag gesehen zu haben. Liebe Grüße NB


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