ella234
Sehr geehrte Frau Bader, nach ca. 5 Jahren in Elternzeit mit 2 Kindern möchte ALG 1 beantragen, bis ich eine neue Stelle habe. Ich bin alleinerziehende Mutter und das Geld reicht einfach nicht mehr. Es ist nun eine Lücke zwischen dem 3. Geburtstag des 1.Kindes (Elternzeit des 1.Kindes) und der Geburt des 2. Kindes (Beginn Elternzeit des 2. Kindes) von ca. 6-7Wochen. Kann ich die Elternzeit für mein 1. Kind um 1-2 Monate länger deklarieren? Ich brauche dieses ALG1 unbedingt, damit wir irgendwie über die Runden kommen, bis ich wieder Arbeit habe. Gibt es eine Möglichkeit, diese Lücke anders zu deklarieren (Selbsständigkeit, Minijob, Krankschreibung etc.)? Das wäre absolut notwendig, sonst falle ich aus dem ALG1 Anspruch raus, obwohl ich vor meinen Elternzeiten Vollzeit über Jahre gearbeitet. Das wäre sehr ungerecht, wenn ich wegen ein paar Tagen kein ALG1 bekommen würde. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Ella
Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB
SumSum076
Hattest du keinen Mutterschutz? Gruß Sabine
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