ODonoghue
Hallo,
ich bin bis Mitte Dez. noch in EZ arbeite aber bei meinem AG auf 450€. Ab dem 14.12. arbeite ich auf 32 Stunden. Jetzt hab ich die Vermutung schwanger zu sein und da ich aller Wahrscheinlichkeit ins BV Rutsche wegen Corona frag ich mich wie das mit dem Gehalt läuft? Bekomme ich bis zum 13.12. die 450€ und ab dem 14. das Gehalt für die 32 Stunden? Da gibt es doch eine Regelung wegen den letzten 3 Monaten??
Bin bisschen durcheinander
Vllt kann mir jemand helfen?
LG und schönes Wochenende!!
Hallo, Laut Empfehlung gibt es wegen Corona kein BV. Ansonsten soll der AG Sie erst umsetzen. In einem BV bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
bv gibt es, wenn der AG deinen arbeitsplatz nicht sicher gestalten kann. das prüft er mit einer gefährdungsbeurteilung. er muss das prüfen, und muss dir ersatztätigkeiten zuweisen, die du annehmen musst. erst wenn das alles überhaupt nicht möglich ist, dann stellt der AG ein bv aus. schau einfach ob du überhaupt schwanger bist, teile es dem AG mit und dann macht er den rest. ein mitspracherecht hast du nicht und bv wegen corona wie gesagt keine option. du erhälst immer das, was du ohne bv erhalten würdest, solltest du doch eins bekommen weil o.g. voraussetzungen nicht geschaffen werden können. die drei monats regel ist bei leuten, die unregelmäßigen lohn mit schichtzuschlägen etc erhalten. greift bei dir nicht.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich arbeite nebenberuflich in Heimarbeit in der ich Einzelteile klebe. Im Falle eines Beschäftigungsverbot, erhalte ich dann auch eine Lohnfortzahlung oder da ich in Heimarbeit bin nicht? Danke im voraus
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ging bis zum 5.8.2023 ichbin bis zum 15.09.2023 krankgeschrieben und habe meine Kündigung auf ärztlichen Rat zum 15.9.2023 abgegeben, hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom 05.08 bis zum 15.09 ? Da mein Arbeitgeber bisher nichts gezahlt hat und sich auch nicht meldet. Liebe Grüße
Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...
Guten Morgen Frau Bader ich bin aktuell Schwanger und befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, in einem 450 Euro Job. Meine Arbeitgeberin zahlt mir wegen eines Beschäftigungsverbot was ich aufgrund der Arbeitszeiten von ihr erhalten habe, eine Lohnfortzahlung in Höhe des Durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Monate. Diesen bekommt sie vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...
Guten Tag Frau Bader, ab Dezember starte ich wieder mit arbeiten. In meinem Vertrag wird die Lohnfortzahlung bei kranken Kindern allerdings ausgeschlossen. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesem Fall die Krankenkasse übernimmt. Allerdings nur 90% und mit Bescheinigung. Wäre das bei der Lohnfortzahlung auch der Fall? Ist dieser Ausschluss ein erheb ...
Hallo, Ich bin schwange & arbeite in einem Vollzeitjob, einem Minijob und einer Saisonbeschäftigung bis Anfang Juni in der Gastronomie. Wäre meine Saisonbeschäftigung meine Vollzeit bzw Minijob Beschäftigung, dann würde ich dort ein Beschäftigungsverbot und eine Lohnfortzahlung bekommen. Jetzt weiß ich aber nicht, wie das bei einer Saisonbes ...
Hallo Frau Bader, ich stecke in einer etwas komplizierten Situation und bräuchte ihren Rat. Aktuell arbeite ich noch selbstständig als Kindertagespflegeperson (KTPP) und bin aber ab 01.01.2025 wieder in einem Angestellten Verhältnis, auch als KTPP. Jetzt haben wir herausgefunden das ich schwanger bin und damit kommen mehrere Sorgen und Frage ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit