Kuuuhl
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Frage bezüglich Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Seit 2010 bin ich in Vollzeit mit 40 Stunden als Erzieherin in einer Kita beschäftigt gewesen. Im Juli 2016 habe ich meine erste Tochter bekommen. Aufgrund der Schwangerschaft habe ich damals direkt ein BV bekommen mit voller Lohnfortzahlung. Nun ist meine Elternzeit beendet und ich bin in Arbeit zurück. Allerdings habe ich für 6 Monate Stunden reduziert. Dieser Vertrag besagt, dass ich nach Ablauf wieder in meinen alten Beschäftigungsrahmen zurückkehre. Nun haben wir den Wunsch nach einem weiteren Kind. Leider spielt das Finanzielle natürlich auch eine Rolle. Wenn ich nun erneut schwanger werde innerhalb dieser reduzierten Stunden oder kurz nach Wiederaufnahme der 40 Stunden und auch ein BV erhalte, welche Lohnfortzahlung kann ich dann erwarten? Vielen Dank im voraus
Hallo, Sie bekommend en Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB
mellomania
die die du ohne bv erhalten hättest. wenn du in der reduzierten zeit ein bv erhälst dann der reduzierte lohn, wenn du im vollzeitmodus ein bv bekommst, dann das. wie es mit der überschreitung aussieht von reduziert zu voll ob sich das aufs bv geld auswirkt weiß ich nicht
Mitglied inaktiv
Du erhältst genau das, was du unschwanger auch erhalten würdest: 6 Monate lang reduziertes Gehalt, danach Vollzeit, vorausgesetzt, dass du auch Vollzeit zu Hause abkömmlich wärest und eine Kinderbetreuung hast!!
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