Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurzarbeit nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kurzarbeit nach Elternzeit

Wunder44

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Ich fange am 19.12. wieder an zu arbeiten. Vom 23. bis 31.12. sind Betriebsferien und ich muss Urlaub nehmen. Gleichzeitig soll ich aber direkt und evtl auch noch im Januar oder länger in Kurzarbeit. Wie ist das jetzt mit meinem Resturlaub und neuem Urlaub? Wann beantragen, wann nehmen, verfällt er, kann ich Urlaub mit ins Jahr 2021 nehmen?


sternenfee75

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Bevor man in Kurzarbeit geht, muss man eigentlich Überstunden/Urlaub abbauen


Wunder44

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Verfällt dann der ganze Urlaub für 2021?


mellomania

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du nimmst die 8 oder 9 tage, kommt drauf an ob dein AG den dez nochmal kürzen darf, weil du nicht den ganzen monat arbeitest und danach kurzarbeit. das heißt du wirst danach keinen resturlaub mehr haben.


Mitglied inaktiv

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Bevor die Kurzarbeit startet muss jeglicher Resturlaub (aus 2017, 2018 und 2020) genommen sein.


Wunder44

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Wenn ich aber mind 8 Tage Urlaub habe und Ende Dez beginne und 3 Tage die Woche arbeite kann ich nur 6 Tage nehmen...


mellomania

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wenn die kurzarbeit dann endet, hast noch zwei tage. wenn die kurzarbeit weitergeht, werden die auch verbraucht. danach bist du zuhause weiterhin bezahlt. ins minus rutschen geht nicht.


Wunder44

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Die Kurzarbeit wird weitergehen. 8 Tage alt plus 18 neuer Urlaub. Muss ich dann den ganzen neuen Urlaub sofort nehmen? Dann habe ich ja nichts mehr wenn die Kurzarbeit im Laufe des Jahres endet


mellomania

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nein. diese regelung betrifft nur den alt-urlaub. das stoppt dann, damit du deinen urlaub, den du ab 2021 zur verfügung hast, regulär nehmen kannst.


Wunder44

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Hatte früher schon mal Kurzarbeit und da hieß es ich muss ihn vor der Kurzarbeit einreichen sonst ist er direkt weg bzw wird erst komplett aufgebraucht


mellomania

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du machst deine persönlichen wünsche eben erst mit einreichung bekannt. uns solange keine wünsche da sind, ist der AG weisungsbefugt


Wunder44

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Kann der Arbeitgeber verlangen meinen alten Urlaub von vor der Elternzeit und den Neuen Jahresurlaub zu verbrauchen in der Kurzarbeit. Dann habe ich ja nach der Kurzarbeit nichts mehr. Wie soll ich dann in den ganzen Ferien mein Kind betreuen?


mellomania

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der AG kann verlange, dass der alte urlaub und alle überstunden genommen werden bevor du in kurzarbeit gehst. der neue urlaub bleibt unberührt. das darf er nicht verlangen, dass am anfang des jahres schon der ganze urlaub genommen wird. hatte ich oben schon benatwortet


Wunder44

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In der Kurzarbeit muss ich spätestens wann erfahren, ob sie einen Monat verlängert wird? Oder kann der Arbeitgeber am 31.3. mitteilen, dass auch im April noch Kurzarbeit ist?


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