Sharii
Hallo. Ich habe eine Frage es ist irgendwie etwas kompliziert aber ich fange mal an. Undzwar habe ich einen Sohn der im April 2016 in den Kindergarten kommt, im April 2016 endet auch meine Elternzeit. Ich bin derzeit erneut Schwanger und mein Entbindungstermin ist der 30.06.2016. Mit Ende meiner Elternzeit von meinem ersten Sohn bin ich ja auch nicht mehr krankenversichert da ich weder mit meinem Partner verheiratet bin noch aufgrund meiner jetzigen Schwangerschaft nicht berufstätig bin. Ich bin z.zt. 22 Jahre und könnte ja ggf dann noch bis 23 in die Familienversicherung meines Vaters, da ich aber am 14.06.2016, 23 werde, bin ich ja 2 Wochen vor der Geburt nicht mehr versichert oder wie ist das wenn für Juni der Beitrag über die Familienversicherung gezahlt ist, bin ich dann für den Monat sicher krankenversichert? Oder erlischt es dann durch mein 23 Geburtstag? Und bin ich dann mit Beginn der kommenden Elternzeit wieder automatisch krankenversichert ?? Ich habe gelesen wenn man pflichtversichert war dann ja, ich nehme an das ich pflichtversichert bin da ich ja auch kein Einkommen habe. Wie wäre das wenn ich mich zwischen April und Juni ( also April und Entbindung ) Privatversichere, kann ich dann mit Beginn der Elternzeit wieder in die GkV? Ich habe ja garkein Einkommen könnte mir Somit dauerhaft keine PKV leisten. Ich habe total Angst das ich nicht krankenversichert bin bei der Geburt meines Kindes da ich ja 2 Wochen vor Entbindungstermin 23 werde und dann ja nicht mehr in der Familienversicherung meines Vaters kann wenn ja aber der Beitrag für Juni getätigt wurde können die mir doch nicht sagen Sie sind am 14.06 23 geworden jetzt müssen sie sich für die 2 Wochen bis ihr Kind kommt und sie in der Elternzeit wieder GkV sind Privatversichern oder ? Oh man es tut mir leid das ist etwas verzwickt aber ich bin so verzweifelt. Ich hoffe sie können mir helfen. Lg und vielen Dank
Hallo, wenn das mit der Familienversicherung bis dahin klappt, ist sie gut. Ansonsten müssen sie sich nach Ablauf der Zahlung von Eltern Geld bereits selber um die Krankenkasse kümmern. Das kann entweder über Arbeitslosengeld 1 laufen, über Hartz IV oder über eine freiwillige Krankenversicherung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Verstehe ich nicht, wenn Du in Elternzeit bist, dann hast Du auch einen AG. Ansonsten bist du nicht in Elternzeit sondern aktuell Hausfrau. Heißt nicht berufstätig also, Du hast keinen Arbeitgeber? Oder meinst Du, Du könntest wegen Schwangerschaft nicht arbeiten weil Du zB in der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot hattest? Ansonsten, falls Du keinen Arbeitgeber hast, dann würde ich mich mal dringend einen Termin beim Arbeitsamt machen. Du bist ja "nur" schwanger, also nicht totkrank. Warum solltest du also nicht arbeiten können oder wenigstens einen neuen Arbeitsplatz suchen - sofern Du willst. Ob dich ein potentieller Arbeitgeber dann auch einstellt ist eine andere Sache. Sofern du also Anspruch auf Arbeitslosengeld1 hast, würde dir das auch zustehen sobald du dich arbeitssuchend meldest und du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und damit wäre auch das Problem der Krankenversicherung gelöst. Falls keinen Anspruch auf ALG1, dann solltet ihr prüfen lassen ob Hartz4 möglich ist, da gilt dann aber auch das Einkommen deines Freundes. Auch dann wärst Du krankenversichert. Und, dritte Option wäre notfalls auch zu heiraten. Dann könntest du in seine Krankenversicherung.
Julisa
Dany hat ja schon prima 3 Optionen genannt. Es gibt dann auch noch eine 4. Möglichkeit. Hast du keinen Arbeitgeber, keinen Anspruch auf ALG1 oder Hartz4, dann kannst du dich bei deiner bisherigen KK freiwillig versichern. Das ist in jedem Fall günstiger als eine PKV . Das habe ich bei in meiner 3. SS auch machen müssen und habe monatlich glaube 141,00€ bezahlt.
sternenfee75
Andere Frage, wie alt ist dein Kind. Ohne AG bist du nur solange krankenversichert, wie du EG beziehst, danach bist du ohne AG nur Hausfrau und musst dich auch meine Versicherung kümmern.
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