Mitglied inaktiv
Ich habe am 26.05.2007 per Notkaiserschnitt (Hellp Syndrom) einige Tage vorm eigentlichen Termin (03.06.2007) entbunden. Das Mutterschaftsgeld, das ich regulär laut voraussichtlichem Termin ab 22.04.von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber erhalten habe wurde mir bis zum 29.07. gezahlt. Nun meine Frage bezügl. des Elterngeldes. Ich habe nun meine Bewilligungfür das Elterngeld bekommen, wobei mir jedoch die ersten beiden Monate (logischerweise für die 8 Wochen Schutzfrist durch die Zahlung des Mutterschafzsgeldes) gekürzt wurde. Was ich jedoch nicht ganz verstehen kann, mir wurde das Elterngeld im 3. Lebensmonat meiner Tochter ebenfalls nocheinmal um über 100 € gekürzt, da ich das Mutterschaftsgeld bis zum 29.07. bekommen habe. Auf Nachfrage weshalb dies so sei, wurde mir erklärt, dass ich ja auch länger Mutterschaftsgeld bekommen habe. Ist dies rechtens? Ich kann ja im Prinzip nichts dafür, dass meine Tochter früher geboren wurde, und ich somit die mir vor der Geburt fehlenden Tage des Mutterschaftsgeldes erst nach der Geburt gezahlt bekomme, da mir ja die 99 Tage Mutterschaftsgeld zustehen. Wird man beim Elterngeld noch dafür bestraft, wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, und man deshalb noch einige Tage Mutterschaftsgeld nachbezahlt bekommt????
Hallo, sorry, ich verstehe das auch nicht. Man bekommt 14 Wochen MG, so oder so.Sie bekommen doch dann auch eher wieder Lohn Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, hier hat letztens auch jemand dieselbe Frage gestellt. Man wird dafür bestraft, dass das Kind zu früh geboren wurde und dafür belohnt, dass das Kind zu spät geboren wurde. Ist leider so. Mein Sohn ist auch 11 Tage vor dem errechneten ET gekommen, wir werden dafür auch bestraft. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Hallo, ich versteh nicht, wie man sich da "bestraft" fühken kann? Zumindest nicht bei Geburten seit Mitte 2002... Man erhält seit dieser Zeit IMMER Mutterschaftsgelder bis mindestens zum ET. also 14 Wochen lang. Käme das Kind NACH ET sogar noch länger. Früher war das anders, aber jetzt.... Zumal meistens die Zahlungen im Mutterschutz höher sind als die 67% Elterngeld... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Desireé, bei uns fehlt das Geld dann, da mein Mann die Elternzeit nimmt und ich wieder arbeiten gehe. Würde das Elterngeld ab 2 Monaten nach der Geburt gezahlt, würden wir Mutterschaftsgeld und Elterngeld eher bekommen. Also ist es schon eine Bestrafung. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist auch am 12.7. geboren worden, ET war der 23.7. Würden die 8 Wochen ab dem 12.7. berechnet, würde ich nur MuG bis zum 6.9. bekommen. So bekomm ich MuG aber bis einschl. 17.9. und solange bekomm ich auch kein Elterngeld. Also bin ich bestraft dadurch, dass mein Sohn eher gekommen ist. LG Arlett
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