lindher
Liebe Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit. Vorher war ich in einem Projekt an der Uni angestellt und noch einige Zeit (direkt vor dem Mutterschutz) Arbeitssuchend. Nun konnte ich für zwei Monate noch einmal an der Uni Teilzeit angestellt werden. Leider hatte mich niemand darüber aufgeklärt, dass der Arbeitsvertrag - mein Sohn ist am 03.05.2017 geboren - nicht am 01.08. beginnen sollte. Mir wurden nun für drei Monate das Elterngeld auf den Mindestbetrag gekürzt, obwohl ich eigentlich nur zwei gearbeitet habe. Mir gingen also über 500 € verloren für die zwei Tage Überschneidung. Kann ich da irgendetwas tun, also Widerspruch einlegen oder so? Besten Dank und Gruß Linda
Hallo, nein, das ist leider so korrekt Liebe Grüße NB
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