Gressi
Hallo Frau Bader, Ich habe bereits viel im Internet gesucht und bei der Elterngeldstelle nachgefragt, aber schlauer bin ich noch nicht... Ich bin seit 9 Jahren selbstständig. Im August 2017 habe ich meine erste Tochter bekommen. Bis September 2018 (2 Monate dazwischen hat mein Mann genommen) habe ich für Sie Elterngeld bekommen. Nun werde ich im Mai 2020 unser 2. Kind bekommen. Auf Grund der Selbstständigkeit wäre der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr 2019. Nun steht aber die Überlegung im Raum, ob ich dieses Jahr noch in eine feste Anstellung wechsle. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Ich arbeite dann ja maximal noch 6 Monate als Angestellte. Das Wirtschaftsjahr 2019 wären 10Monate als Selbständige und 2 als Angestellte - werden diese Einkommen einfach addiert? (mein Einkommen als Angestellte wäre nahezu identisch mit dem als Selbstständige- das ist also nicht relevant für meine Frage) Ich hoffe sie können für und etwas Licht ins Dunkle bringen (-; Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, Bemessungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr - und da werden alle Einkünfte addiert. Liebe Grüße NB
Felica
Immer noch 2019. Darum ko.mst du nicht rum wenn in den 12 Monaten vor geburt eine Selbstständigkeit zu irgendeinem Zeitpunkt bestand bzw auf der einkommenserklärung steht.
Dojii
Wie Felica schon schrieb das Jahr 2019. Und ja, die zwei Einkommen in 2019 werden zur Berechnung einfach addiert. 2020 wird auf jeden Fall ignoriert.
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