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Guten Tag Frau Bader, unser Sohn ist am 6.12.2013 zur Welt gekommen. Anfang des Jahres 2013 bis zur Geburt habe ich neben meiner Festanstellung nebenberuflich selbstständig gearbeitet. Für das Elterngeld wurde bisher nur mein Angestelltenverhältnis eingerechnet. Nun habe ich erfahren das die Selbstständige Nebentätigkeit ebenfalls eine Rolle spielt. 12 Monate vor der Geburt, die zur Bemessung relevant sind, also das Jahr 2012, hatte ich allerdings noch keine Nebenberufliche Selbstständigkeit. Wird hier das Jahr 2013 zur Bemessung mit eingerechnet? Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen. Herzliche Grüße Jennifer F. aus F.
Hallo, es wird dann normalerweise der Berechnungszeitraum auf das Kalenderjahr verschoben. Reden Sie mit der EG-Stelle Liebe Grüße NB
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