kisara1
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin nebenberuflich im Bereich Multi-Level-Marketing selbstständig tätig. Hauptberuflich bin ich Teilzeit angestellt. Je nach dem ob von mir geworbenen Kunden bei dem Partnerunternehmen etwas bestellen bekomme ich eine Provision, so kann es sein dass ich auch ohne mein Zutun eine Provision erhalte. Wäre es mir während des Mutterschutzes (8 Wochen nach der Geburt) erlaubt für diese Provisionen die Vorsteueranmeldungen durchzuführen (20min am PC pro Monat)? Es könnte sonst zu Problemen mit dem Finanzamt kommen. Mit freundlichen Grüßen Kisara1
Hallo, das ist unproblematisch. Die Provisionen mindern aber das EG. Liebe Grüße NB
desireekk
Das MuSchuG gilt nicht für Selbständige, sondern (grob gesagt) für Angestellte/Arbeitnehmerinnen (und Schülerinnen). Geltungsbereich des MuSchuG: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__1.html Mit Deiner Selbständigkeit kannst Du im MuSchu machen was Du willst, nur beim Elterngeld kann es da Kürzungen geben. Gruss D
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