Elterngeld Bemessungzeitraum bei 6 monate angestellt und 6 monate sellbtsändig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Bemessungzeitraum bei 6 monate angestellt und 6 monate sellbtsändig?

Sehr geehrte Frau Bader, eine Freundin ist frisch schwanger und hat ab März eine Festanstellung. Bisher war sie selbständig tätig. Der zu erwartende Geburtstermin ist Anfang September. Im letzten Kalenderjahr hat sie fast nichts verdient, da sie auf ihr erstes Kind aufgepasst hat. Wie wird ihr Elterngeld berechnet? Danke für ihre Antwort.....

von zwin am 07.01.2019, 19:43



Antwort auf: Elterngeld Bemessungzeitraum bei 6 monate angestellt und 6 monate sellbtsändig?

Hallo, bbitte stellen Sie die Frage neu mit der Zusatzinformation, wann das erste Kind geboren ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2019



Antwort auf: Elterngeld Bemessungzeitraum bei 6 monate angestellt und 6 monate sellbtsändig?

Nachdem was sie im letzten Jahr verdient hast wegen der Selbstständigkeit. es wird geschaut was sie in den 12 Monaten vor Bezug verdient hat. da da auch Monate mit Selbstständigkeit drunter fallen wenn ich das richtig verstanden habe, muss sie das letzte abgeschlossene Jahr, also 2018 einreichen und nicht das was sie in den 12 Monaten verdient hat. Da wird sie auch nicht drum herum kommen. Kleine Trost, sie kann EZ einreichen und bekommt Mutterschaftsgeld. Spart immerhin auch die Krankenversicherung.

von Felica am 07.01.2019, 19:50



Antwort auf: Elterngeld Bemessungzeitraum bei 6 monate angestellt und 6 monate sellbtsändig?

Jap, es wird das Jahr 2018 (Januar bis Dezember) zugrunde gelegt, da gibt es keine Ausnahme oder Härtefallregelung. Oder hat sie 2018 noch Elterngeld für ihr vorheriges Kind erhalten?

von Dojii am 08.01.2019, 07:31



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