Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Kürzung von 67 auf 65%

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Kürzung von 67 auf 65%

SumSum076

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Hallo Frau Bader! Bei meinem Mann ist damals das Elterngeld für ein 2010 geborenes Kind von 67 auf 65% gekürzt worden. Wir haben damals keinen Widerspruch gegen die Kürzung/den Bescheid eingelegt. Nun haben wir diese Woche ein Schreiben bekommen, dass damals nur eine vorläufige Bewilligung vorgenommen wurde und nun der Bescheid endgültig festgesetzt wird. (es fehlten wohl noch Nachweise wegen der Einkommensgrenzen, wovon wir aber nichts wussten) Widerspruch ist möglich. Heißt dass, wir können auch gegen den ursprünglichen Bescheid (und somit gegen die Kürzung) Widerspruch einlegen? Gruß Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn dort nochmals die Kürzung geregelt ist, ja. Für Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1.200 Euro aus Erwerbstätigkeit wird das Elterngeld von 67 auf 65 Prozent in Stufen gekürzt. Liebe Grüße, NB


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