Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwangerschaftsbedingt krank - Kürzung Elterngeld wg Kündigung in SS

Frage: schwangerschaftsbedingt krank - Kürzung Elterngeld wg Kündigung in SS

a.seltsam

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Hallo. Ich hab mal eine Frage. Ich bin im Juni 2012 schwanger geworden. Am 16.07.2012 - 21.01.2013 (bis zum Mutterschutz) bin ich SSbedingt krank (Blutung, Symphyse, vorz. Wehen) geschrieben gewesen. Am 01.10.2012 hat mein AG Insolvenz eröffnet. Ich wurde mit Zusimmung der hiesigen Landesbehörde sodann zum 31.10.2012 gekündigt. Nun habe ich Elterngeld beantragt, dieses wurde, da ich eine SSbedingte KK hatte, 10 Monate vor Beginn der Krankheit (September 2012 - Juni 2012) zugrunde gelegt. Die 2 Monate nach der Kündigung (November und Dezember 2012) wird mir die Arbeitslosigkeit unterstellt und deshalb wird von einem Gehalt von 0,00 EUR ausgegangen. In diesen beiden Monaten habe ich aber durch meine KK Krankengeld (SSbedingt) erhalten. Das AA hat mich auf März 2014 (1 Jahr nach der Geburt meiner Tochter) verwiesen, da muss ich mich arbeitslos melden, da ich zum damaligen Zeitpunkt nicht den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen konnte und somit die Kriterien nicht erfülle. Woher will die Sachbearbeiterin wissen, ob ich im November und Dezember arbeitslos gewesen wäre? Wenn ich nicht ständig in Krankenhäuser gelegen hätte, hätte auch ich mich trotz SS bewerben können. Die in dieser Zeit erhaltenen Jobangebote habe aufgrund meiner Probleme ablehnen müssen. Kann mir jetzt einfach Arbeitslosigkeit unterstellt werden und somit 0,00 EUR als Einkommen berechnet werden? Ich habe zu keinem Zeitpunkt Arbeitslosengeld erhalten. Außerdem dachte ich, dass wenn man SSbedingt krank ist, was bei mir seit Juli 2012 der Fall war, grundsätzlich die letzten 12 Monate vor Beginn der Krankheit als Grundlage zur Berechnung dienen? Ich fühl mich so doppelt bestraft, erst die Pleite des AG´s in der SS und nun noch die Elterngeldkürzung um ca. 200 EUR/mtl. Ich brauche bitte dringend Hilfe!!! Was kann ich machen? Danke schön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, gelten leider auch als null. Liebe Grüße, NB


a.seltsam

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Aber es war doch die ganze Zeit schwangerschaftsbedingt! Attest habe ich. :-(


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