Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frau wurde schwangerschaftsbedingt krank geschrieben vom 26.03.2009 bis zum 10.04.2009. schwangerschaftsbedingt erkrankt 26.03.2009 Das Arbeitsverhältnis endete wegen Befr. am 31.03.2009 Mutterschutzfrist 11.04.2009 Krankengeld wurde vom 01.04.2009 - 10.04.2009 von der KK gezahlt. Nun zu meiner Frage, wird der Monat März 2009 wegen schwangerschaftsbedingter erkrankung nun mitgezählt oder nicht. Grund: Die Elterngeldstelle will ein Nachweis von Krankengeldbezug für den Zeitraum vom 26.3.31.03.2009. Allerdings hat dieser Zeitraum noch ein AV bestanden und Gehalt wurde vom AG gezahlt. Jediglich eine Bescheinigung vom Arzt hatte ich dem Antrag für den o.g. Zeitraum beigelegt. Gruß Ralf Müller
Hallo, für das EG wird vom vollen Lohn ausgegangen, wenn die Lohnverminderung mit der SS in Zusammenhang stand Liebe Grüsse, NB
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Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
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