Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, Teilzeit, Krankengeld (nicht schwangerschaftsbedingt)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld, Teilzeit, Krankengeld (nicht schwangerschaftsbedingt)

AnnaRi84

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Liebe Frau Bader, ich sollte die Frage erneut stellen - unser Kind kam jetzt Mitte Oktober zur Welt - ist auch unser erstes Kind. ich bin in einer komplexen Situation und begreife einfach nicht die Elterngeld Berechnung.. 1. Ich arbeite seit 01/04/19 - davor war ich seit 01/10/18 körperlich sehr krank (leider noch immer nicht komplett geheilt.) 2. Im April habe ich einen neuen Job angefangen, da mein alter AG mir natürlich gekündigt hat. 3. Ich würde gern 30 Std statt Vollzeit arbeiten, da unser Kind sehr viel Aufmerksamkeit braucht. Mein AG wäre sicherlich einverstanden. Netto wäre das ca. 1.500€. 4. Mein Mann kommt aus dem Drittstaat, hat eine Aufenthaltserlaubnis sowie Arbeitserlaubnis (arbeitete bislang jedoch nicht, da er mich unterstützt hat und einen Deutschkurs besucht hat). Fragen: 1. Soweit ich verstanden habe wäre Elterngeld Plus für mich bei Teilzeit „effektiver“.. was würde es dann pro Monat machen? Davor wie gesagt krank (also Krankengeld, was nicht berechnet wird, davor netto 1.800€), dann ab April bis Ende August 1.800€ netto, dann Mutterschaftsgeld. 2. Das Elterngeld müsste ich ab dem ersten Monat der Geburt beantragen, trotz Mutterschaftsgeld? 3. Darf mein Mann gleichzeitig Elterngeld beantragen (für ihn wäre es dann Basisgeld.. aber dann für wie viele Monate..? Und ab wann?) Ich kann mir leider keine Beratung leisten und bin mit allen Anträgen sehr überfordert... leider hab ich niemandem im Freundeskreis, der helfen könnte.. ich bin auf jeden Cent angewiesen, da ich unsere Familie nur von meinem Gehalt versorge und wir keine staatlichen Zuschüsse erhalten. ALGII für meinen Mann sowie Wohngeld wurde damals abgelehnt. Würde uns ggf jetzt Wohngeld zustehen? Ich wäre Ihnen unendlich dankbar, wenn Sie irgendwie helfen könnten. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn man TZ arbeitet ist EG Plus sinnvoller. Die Monate mit MG-Bezug werden aber immer als Basismonate gerechnet. Es bleiben, wenn Sie alleine EG beantragen, 10 Mo., wenn beide es nehmen 12 Mo., die frei zu verteilen sind u auch parallel genommen werden können. Ihr Mann würde den Basisbetrag iHv 300 € bekommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die ersten 8 Wochen musst du zwingend Basis Elterngeld beantragen. Das ist so vorgeschrieben und nicht änderbar. Euch als Paar stehen insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. 2 Monate sind schon durch dich belegt.. Bei.EG plus wird die Differenz zw Vollzeitlohn und Teilzeitlohn (davon dann die 67%) gezahlt. Wie ihr die restlichen 12 Monate bzw 22 Monate eg plus aufteilt, ist egal. Dein Partner muss seine Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beginnen. Er bekommt aber nur den Mindestsatz.


mellomania

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vollständig. nicht nur beginnen :-) also spätestens 13. und 14. monat. und er MUSS beide monate nehmen. er kann nicht einen monat nehmen und den zweiten nicht. dann muss er das EG zurückzahlen.


luvi

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Hallo, Ich habe gerade gesehen, dass du noch was bei deiner ersten Frage was geschrieben hast. Stell erneut einen Antrag auf Wohngeld (wenn beim ersten das Baby noch nicht berücksichtigt wurde). Und auch einen Antrag auf Kinderzuschlag. Durch die geänderte Situation mit Baby, Elterngeld habt ihr evtl. jetzt Anspruch. Insgesamt habt ihr 14 Monate Elterngeld, das könnt ihr beliebig aufteilen, wobei die Mutterschutz Zeit (2 oder 3 Monate) dir zugerechnet werden. Ihr könnt das in Basis oder Plus auszahlen lassen, wie jeder von euch das will. Beantragt eine Kostenbefreiung für den Integrationskurs und auch eine Fahrtkostenübernahme (beim BAMF) . Das kann auch individuell übernommen werden. Die ganzen Übersetzungen gehen ins Geld. Leider. Doof, wenn auch noch unnötiges verlangt wird, was ja gerne gemacht wird. Ich weiß, wovon du schreibst. Auch wir hatten eine Familienzusammenführung... LG luvi


Mitglied inaktiv

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Schreibe noch mal die konkreten Daten Wann ist Geburtstag vom Kind Bis wann geht dein Mutterschutz Die ersten Monate wo du Mutterschaftsgeld bekommst, bekommst du Basis EG (deshalb die Frage wie lange Mutterschutz) Wenn ihr danach Elterngeld plus für deinen Mann wählt, bekommt er nur 150€ die Hälfte vom Mindestsatz Habt ihr schon Kindergeld (204€) beantragt? Kinderzuschlag, Wohngeld Kann er gut genug deutsch, um zu arbeiten? Dein Elterngeld wird aus den Monaten vor Mutterschutz berechnet, also der Lohn ab 4/19 bis Beginn Mutterschutz. Die restlichen Monate zählen mit 0€. Grob gerechnet alle Löhne zusammen und dann durch 12 und von dieser Summe 67%... So circa gesagt, weil gibt noch pauschale Abzüge Willst du Elterngeld plus haben und arbeitest Teilzeit dazu, ist dein Elterngeld ungefähr die 67% von der Differenz aus Vollzeit und Teilzeit. Weil der Lohn gegen gerechnet wird.


AnnaRi84

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Liebe Saarlandmami, also - Geburtsdatum 13.10.19, MuSch endet am 10.12.19, könnte dann noch Urlaub nehmen (hab noch ausreichend) und dann auf TZ 30 Std ab dem kommenden Jahr. „Basis EG (deshalb die Frage wie lange Mutterschutz)“ —> bedeutet, dass ich Elterngeld auch ab dem 13.10 beantragen müsste, nicht ab dem 01.01.2020, wenn ich quasi in TZ gehe? Für meinen Mann würden wir Basis nehmen.. also quasi so: Okt/Nov Basis - ich Dez/Jan Basis - er (ihm stehen nur 2 Monate zu?) Dann ab Feburar EG Plus ich - wie viele Restmonate wären es dann? Und wie ändern wir das dann in EG Plus um? Darf ich dann ab Januar in EG Plus oder hat man nur die Wahl zw Basis und Plus? Habt ihr schon Kindergeld (204€) beantragt? —> ja, ist soweit erledigt Kindergeldzuschlag (noch nicht, hatte mich damit noch nicht beschäftigt) Wohngeld (werde ich noch beantragen). Kann er gut genug deutsch, um zu arbeiten? —> nein, er kann sich verständigen/sprechen/schreiben jedoch Probleme mit dem Hören bzw Verstehen.. dafür fließend Englisch Lohn ab 4/19 bis Beginn Mutterschutz. —> also quasi 1.800€ netto x 4 = 7.200€ (April bis Juli?) + 1.500€ (weiß jetzt grad nicht die Auszahlung - wird nur das vom AG berechnet, nicht den Krankenkassenzuschuss?) x 4 (Aug bis Nov) 4.800€ netto. Zusammen 12.000€ netto/12 = 1.000€ davon 67% = 670€ netto - aber das kann nicht sein oder? (+/- paar Zuschläge, wie du meintest) Was würde es im Okt/Nov dann sein? Die Krankenkasse hat bereits gezahlt, müsste ich das dann erstatteten? EG Plus wäre dann ab Jan: 1.800€ netto - 1.500€ netto = 300€/100*67 = 201€ netto Also wären wir im Januar bei Gehalt 1.500€ + 201€ + Kindergeld 204€ = 1.905€ netto Sorry, dass ich das so genau aufgedröselt brauche LG


AnnaRi84

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Liebe Luvi, Fahrtkostenzuschlag & Wohngeld hatten wir damals beantragt - wurde abgelehnt, da wir keine staatlichen Zuschüsse für meinen Mann erhalten haben und Wohngeld - da war mein Einkommen angeblich zu hoch. Dann kennst du leider die Prozedur.. es war ein Horrortrip all das zu organisieren, dazu krank und mit den letzten Reserven.. unfassbar, was uns damals in den Weg gelegt wurde.. als ob’s nicht schwer genug wäre.. Wie lange seid ihr nun vereint? Und hat der Behördenkram Ruhe? LG


luvi

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Hallo, Beantrage Kinderzuschlag und Wohngeld so schnell wie möglich, auch wenn du nicht alle Unterlagen beisammen hast. Je nach dem gibt es die Zahlung ab dem Antragseingang bzw. ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Kinderzuschlag gibt's bei der Familienkasse. Eure Situation hat sich geändert. Ihr seid eine Person mehr und durch das Elterngeld gibt es bestimmte Freibeträge. Wohngeld Anspruch habt ihr so leichter. Beantragt auch die Zuschüsse beim BAMF erneut. Die gibt es nicht nur beim Bezug von staatlichen Leistungen, sondern das kann individuell entschieden werden. Dein Mann kann auch mehr als 2 Monate EG beziehen. Zusammen habt ihr 14 Monate, 2 davon werden dir schon zugerechnet wegen Mutterschutz. Die restlichen 12 Monate könnt ihr aufteilen, wie ihr wollt, dein Mann muss aber mindestens 2 Monate beantragen. Beides muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonat bezogen werden. Auch Basis oder EG plus könnt ihr beantragen, wie es für euch besser ist, unabhängig voneinander. Du musst Elternzeit ab Geburt nehmen, wegen der Mutterschutz Monate. Du kannst auch nach der Elternzeit Vollzeit in Urlaub gehen und dann wieder Elternzeit nehmen und gleichzeitig TZ in Elternzeit arbeiten. Beachte allerdings, dass du dich gleich für 2 Jahre festlegen musst, von wann bis wann du EZ nimmst. Sonst kann der Arbeitgeber die 2. Elternzeitdas ablehnen. Auch wenn dein Mann noch nicht so gut Deutsch kann, gibt es Möglichkeiten für ihn zu arbeiten. Hast du denn keine Kontakte? Über persönliche Kontakte finden Ausländer eher Arbeit, ist meine Erfahrung zumindest. Zumindest auf 450 Euro Basis. Für euch ist es finanziell viel besser, wenn du TZ arbeitest, und dein Mann die Kinderbetreuung übernimmt? Elterngeld bekommst du ja einiges mehr als er. Ja, das mit den Behörden war nur am Anfang so schlimm. Mittlerweile leben wir seit 10 Jahren in Deutschland. Auch an Arbeit fehlt es ihm nicht, er bekommt immer wieder Angebote. Er arbeitet sehr viel, aber die Bezahlung ist halt nicht so üppig. Aber besser so... LG luvi


Mitglied inaktiv

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Ja du musst ab 13.10 Basis Elterngeld beantragen. Da kommst du leider nicht drum rum. Und das mit dem Elterngeld muss relativ schnell erfolgen, weil die zahlen nur 3 Monate rückwärts


SumSum076

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Die Elterngeldberechnung.... es zählt (wie schon gesagt wurde) ausschließlich das Gehalt bis zu dem Monat, in dem der Mutterschutz begann (September?). Also nur das Einkommen von April bis August. Das wird durch 12 geteilt. Und davon dann ca 67% Sorry! Gruß Sabine


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