Flubbi04
Hallo, mein Mann und ich haben von Nov 17 bis Feb 18 beide Elterngeld Plus im Rahmen der Partnerschaftsmonate bezogen. Im Januar 2018 hat mein Mann 8 Tage unbezahlten Urlaub genommen, da ich operiert werden musste und die Tage danach unsere Tochter nicht betreuen konnte. Aufgrund dieses unbezahlten Urlaubs hat nun die Elterngeldstelle beschlossen, dass die wöchentlich Arbeitszeit im Januar nicht erreicht wurde, und wir darum gar keinen Anspruch auf das Elterngeld Plus hatten und nun alles komplett zurück zahlen müssen. Gibt es eine Möglichkeit gegen diesen Beschluss vorzugehen? Die OP war nicht aufzuschieben und ich konnte mich wie schon gesagt nicht um unsere Tochter kümmern. Gibt es die Möglichkeit aufgrund eines Härtefalls den Beschluss der Elterngeldstelle anzufechten? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung, wir sind gerade etwas verzweifelt, da wir damit gar nicht gerechnet hatten und nun fast 2000 Euro zurück zahlen sollen. Viele Grüße
Hallo, Der Bezug von Kinderkrankengeld ist für die Einhaltung des im Partnerschaftsbonus grundsätzlich notwendigen Stundenkorridors unschädlich. Für diese Zeiten ist die für die Einhaltung des Stundenkorridors notwendige Arbeitszeit zu unterstellen. Aber hier handelt es sich ja nicht um Kinder-Krankengeld, sondern Ihr Mann hat unbezahlten Urlaub genommen. hatte eine Ersatzleistung von der Krankenkasse erhalten? Grundsätzlich bin ich ansonsten von der Meinung hier bei der Elterngeldstelle. Liebe Grüße NB
Dojii
Hat er denn in der Zeit Kinderkrankengeld von seiner Krankenkasse bekommen? Dann dürfen die PB-Monate nicht zurückgefordert werden, denn der Bezug von Kinderkrankengeld gilt im Elterngeld als "Arbeiten" im Sinne der normalen Sollzeit. Wieso hat er keinen bezahlten Urlaub genommen? Der würde nämlich auch als normale Arbeitszeit gewertet. Wenn er weder bezahlten Urlaub genommen noch Kinderkrankengeld bekommen hat, könnte man noch über die Härtefallregelung nachdenken. Nach dieser behältst du deinen Anspruch auf Partnerbonus, da du die verlangte Arbeitszeit eingehalten hast, dein Mann müsste seine vier Monate allerdings trotzdem zurückzahlen. Lies dir mal die Richtlinien zum Elterngeld im Abschnitt 4.4.3.1. bis 4.4.3.3. durch und gucke mal, welche Konstellation da bei euch am ehesten passt. Die findest du z.B. hier: https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
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