Flubbi04
Hallo, mein Mann und ich haben von Nov 17 bis Feb 18 beide Elterngeld Plus im Rahmen der Partnerschaftsmonate bezogen. Im Januar 2018 hat mein Mann 8 Tage unbezahlten Urlaub genommen, da ich operiert werden musste und die Tage danach unsere Tochter nicht betreuen konnte. Aufgrund dieses unbezahlten Urlaubs hat nun die Elterngeldstelle beschlossen, dass die wöchentlich Arbeitszeit im Januar nicht erreicht wurde, und wir darum gar keinen Anspruch auf das Elterngeld Plus hatten und nun alles komplett zurück zahlen müssen. Gibt es eine Möglichkeit gegen diesen Beschluss vorzugehen? Die OP war nicht aufzuschieben und ich konnte mich wie schon gesagt nicht um unsere Tochter kümmern. Gibt es die Möglichkeit aufgrund eines Härtefalls den Beschluss der Elterngeldstelle anzufechten? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung, wir sind gerade etwas verzweifelt, da wir damit gar nicht gerechnet hatten und nun fast 2000 Euro zurück zahlen sollen. Viele Grüße
Hallo, Der Bezug von Kinderkrankengeld ist für die Einhaltung des im Partnerschaftsbonus grundsätzlich notwendigen Stundenkorridors unschädlich. Für diese Zeiten ist die für die Einhaltung des Stundenkorridors notwendige Arbeitszeit zu unterstellen. Aber hier handelt es sich ja nicht um Kinder-Krankengeld, sondern Ihr Mann hat unbezahlten Urlaub genommen. hatte eine Ersatzleistung von der Krankenkasse erhalten? Grundsätzlich bin ich ansonsten von der Meinung hier bei der Elterngeldstelle. Liebe Grüße NB
Dojii
Hat er denn in der Zeit Kinderkrankengeld von seiner Krankenkasse bekommen? Dann dürfen die PB-Monate nicht zurückgefordert werden, denn der Bezug von Kinderkrankengeld gilt im Elterngeld als "Arbeiten" im Sinne der normalen Sollzeit. Wieso hat er keinen bezahlten Urlaub genommen? Der würde nämlich auch als normale Arbeitszeit gewertet. Wenn er weder bezahlten Urlaub genommen noch Kinderkrankengeld bekommen hat, könnte man noch über die Härtefallregelung nachdenken. Nach dieser behältst du deinen Anspruch auf Partnerbonus, da du die verlangte Arbeitszeit eingehalten hast, dein Mann müsste seine vier Monate allerdings trotzdem zurückzahlen. Lies dir mal die Richtlinien zum Elterngeld im Abschnitt 4.4.3.1. bis 4.4.3.3. durch und gucke mal, welche Konstellation da bei euch am ehesten passt. Die findest du z.B. hier: https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Ähnliche Fragen
Ich habe am 26.05.2007 per Notkaiserschnitt (Hellp Syndrom) einige Tage vorm eigentlichen Termin (03.06.2007) entbunden. Das Mutterschaftsgeld, das ich regulär laut voraussichtlichem Termin ab 22.04.von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber erhalten habe wurde mir bis zum 29.07. gezahlt. Nun meine Frage bezügl. des Elterngeldes. Ich habe nun meine B ...
Hallo Frau Bader! Bei meinem Mann ist damals das Elterngeld für ein 2010 geborenes Kind von 67 auf 65% gekürzt worden. Wir haben damals keinen Widerspruch gegen die Kürzung/den Bescheid eingelegt. Nun haben wir diese Woche ein Schreiben bekommen, dass damals nur eine vorläufige Bewilligung vorgenommen wurde und nun der Bescheid endgültig fes ...
Hallo. Ich hab mal eine Frage. Ich bin im Juni 2012 schwanger geworden. Am 16.07.2012 - 21.01.2013 (bis zum Mutterschutz) bin ich SSbedingt krank (Blutung, Symphyse, vorz. Wehen) geschrieben gewesen. Am 01.10.2012 hat mein AG Insolvenz eröffnet. Ich wurde mit Zusimmung der hiesigen Landesbehörde sodann zum 31.10.2012 gekündigt. Nun habe ich Elte ...
Liebe Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit. Vorher war ich in einem Projekt an der Uni angestellt und noch einige Zeit (direkt vor dem Mutterschutz) Arbeitssuchend. Nun konnte ich für zwei Monate noch einmal an der Uni Teilzeit angestellt werden. Leider hatte mich niemand darüber aufgeklärt, dass der Arbeitsvertrag - mein Sohn ist am 03.05.201 ...
Guten Tag, Vielen Dank für die Aufnahme im Forum. Ich habe einen Frage zu einer angedrohten Kürzung der Leistungen für meine Frau seitens der Eltergeldstelle, da der Vater Elterngeld innerhalb derer 16 Monate des Anspruchs der Frau beantragt hat. Mir geht es vorrangig um die Rechtmäßigkeit der Kürzung (6 Monate weniger Leistung für die Mutter ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt