Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kürzung Elterngeld Plus während Partnermonaten

Frage: Kürzung Elterngeld Plus während Partnermonaten

Flubbi04

Beitrag melden

Hallo, mein Mann und ich haben von Nov 17 bis Feb 18 beide Elterngeld Plus im Rahmen der Partnerschaftsmonate bezogen. Im Januar 2018 hat mein Mann 8 Tage unbezahlten Urlaub genommen, da ich operiert werden musste und die Tage danach unsere Tochter nicht betreuen konnte. Aufgrund dieses unbezahlten Urlaubs hat nun die Elterngeldstelle beschlossen, dass die wöchentlich Arbeitszeit im Januar nicht erreicht wurde, und wir darum gar keinen Anspruch auf das Elterngeld Plus hatten und nun alles komplett zurück zahlen müssen. Gibt es eine Möglichkeit gegen diesen Beschluss vorzugehen? Die OP war nicht aufzuschieben und ich konnte mich wie schon gesagt nicht um unsere Tochter kümmern. Gibt es die Möglichkeit aufgrund eines Härtefalls den Beschluss der Elterngeldstelle anzufechten? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung, wir sind gerade etwas verzweifelt, da wir damit gar nicht gerechnet hatten und nun fast 2000 Euro zurück zahlen sollen. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Der Bezug von Kinderkrankengeld ist für die Einhaltung des im Partnerschaftsbonus grundsätzlich notwendigen Stundenkorridors unschädlich. Für diese Zeiten ist die für die Einhaltung des Stundenkorridors notwendige Arbeitszeit zu unterstellen. Aber hier handelt es sich ja nicht um Kinder-Krankengeld, sondern Ihr Mann hat unbezahlten Urlaub genommen. hatte eine Ersatzleistung von der Krankenkasse erhalten? Grundsätzlich bin ich ansonsten von der Meinung hier bei der Elterngeldstelle. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Hat er denn in der Zeit Kinderkrankengeld von seiner Krankenkasse bekommen? Dann dürfen die PB-Monate nicht zurückgefordert werden, denn der Bezug von Kinderkrankengeld gilt im Elterngeld als "Arbeiten" im Sinne der normalen Sollzeit. Wieso hat er keinen bezahlten Urlaub genommen? Der würde nämlich auch als normale Arbeitszeit gewertet. Wenn er weder bezahlten Urlaub genommen noch Kinderkrankengeld bekommen hat, könnte man noch über die Härtefallregelung nachdenken. Nach dieser behältst du deinen Anspruch auf Partnerbonus, da du die verlangte Arbeitszeit eingehalten hast, dein Mann müsste seine vier Monate allerdings trotzdem zurückzahlen. Lies dir mal die Richtlinien zum Elterngeld im Abschnitt 4.4.3.1. bis 4.4.3.3. durch und gucke mal, welche Konstellation da bei euch am ehesten passt. Die findest du z.B. hier: https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe am 26.05.2007 per Notkaiserschnitt (Hellp Syndrom) einige Tage vorm eigentlichen Termin (03.06.2007) entbunden. Das Mutterschaftsgeld, das ich regulär laut voraussichtlichem Termin ab 22.04.von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber erhalten habe wurde mir bis zum 29.07. gezahlt. Nun meine Frage bezügl. des Elterngeldes. Ich habe nun meine B ...

Hallo Frau Bader! Bei meinem Mann ist damals das Elterngeld für ein 2010 geborenes Kind von 67 auf 65% gekürzt worden. Wir haben damals keinen Widerspruch gegen die Kürzung/den Bescheid eingelegt. Nun haben wir diese Woche ein Schreiben bekommen, dass damals nur eine vorläufige Bewilligung vorgenommen wurde und nun der Bescheid endgültig fes ...

Hallo. Ich hab mal eine Frage. Ich bin im Juni 2012 schwanger geworden. Am 16.07.2012 - 21.01.2013 (bis zum Mutterschutz) bin ich SSbedingt krank (Blutung, Symphyse, vorz. Wehen) geschrieben gewesen. Am 01.10.2012 hat mein AG Insolvenz eröffnet. Ich wurde mit Zusimmung der hiesigen Landesbehörde sodann zum 31.10.2012 gekündigt. Nun habe ich Elte ...

Liebe Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit. Vorher war ich in einem Projekt an der Uni angestellt und noch einige Zeit (direkt vor dem Mutterschutz) Arbeitssuchend. Nun konnte ich für zwei Monate noch einmal an der Uni Teilzeit angestellt werden. Leider hatte mich niemand darüber aufgeklärt, dass der Arbeitsvertrag - mein Sohn ist am 03.05.201 ...

Guten Tag, Vielen Dank für die Aufnahme im Forum. Ich habe einen Frage zu einer angedrohten Kürzung der Leistungen für meine Frau seitens der Eltergeldstelle, da der Vater Elterngeld innerhalb derer 16 Monate des Anspruchs der Frau beantragt hat. Mir geht es vorrangig um die Rechtmäßigkeit der Kürzung (6 Monate weniger Leistung für die Mutter ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...