fusselinchenb
Hallo Frau Bader, also ich versuche mich kurz zu fassen. Ich bin in ELternzeit. meine Tochter kam im November 2010 zur Welt. Ich habe bis zum Mutterschutz in einer Praxisgemeinschaft (?) ( eine Praxis --2 Arbeitgeber) gearbeitet und 3 Jahre ELternzeit angegeben. Nun ist es so, daß sich die Praxis zum 1.8. auflöst. es gibt zwar jeden AG in einer Praxis aber nicht mehr als Gemeinschaft. Meine kollegin hat mir nun schon mitgeteilt, daß alle Mitarbeiterinnen der noch bestehenden Praxisgemeinschaft die kündigung bekommen. wie verhält sich das bei mir. darf ich in der elternzeit unter diesen bedingungen gekündigt werden? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen ud ich hoffe, die anfrage war ausreichend kurz formuliert. Lg Diana
Hallo, schauen Sie zunächst einmal, mit wem Sie den Vertrag haben. Wenn es nur ein Arzt ist, muss er Sie "mitnehmen". Ansonsten prüft die Aufsichtsbehörde die Kündigung vorher Liebe Grüsse, NB
Schnitte78
war bei mir genauso, nur daß es keine Praxis war sondern eine Firma. Die Mitarbeiter, die gekündigt wurden, erhielten eine Abfindung. Ob das bei euch auch so ist, kann ich nicht sagen. LG
Mitglied inaktiv
hallo mein betrieb wurde damals auch aufgelöst,wir hätten in einem anderen arbeiten können oder einen aufhebungsvertrag mit abfindung nehmen können,ich hab den aufhebungsvertrag und die abfindung genommen,da ich mit kind in den zeiten nicht mehr arbeiten konnte. übernimmt den einer die praxis allein?
fusselinchenb
ja einer der AG macht die praxis weiter,der andere macht selber ne praxis auf
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