Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündingung durch AG in Elternzeit - Rechtens?

Frage: Kündingung durch AG in Elternzeit - Rechtens?

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Hallo Frau BAder! Wennd er AG die Kündigung während der Elternzeit zum Ende der Elternzeit ausspricht, ist das rechtens? Würde die AN, wenn sie nichts rechtliches gegen diese Kündigung tut und sich mit ihr einverstanden erklärt, eine Arbeitslosengeldsperre bekommen? Da sie vorher gemobbt wurde, hätte die AN an sich nihts gegen die Kündigung, möchte aber auch keine Sperre rskieren. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist eine Kündigung durch den AG zulässig? Danke für die Infos


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, ist es nicht. Ausser, das Gewerbeaufsichtsamt hat zugestimmt. Klären Sie dies da und wenden Sie sich vor Ablauf von 3 Wo. nach Zugang an einen Kollegen vor Ort. Liebe Grüsse, NB


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Der AG darf erst am 1. Tag nach der Elternzeit (also an dem Tag, wo man mit arbeiten wieder beginnt) kündigen. Wenn du nichts gegen die Kündigung während der Elternzeit unternimmst, bekommst du eine 3monatige Sperre beim Arbeitsamt. LG Arlett


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Hallo Arlett, danke für die Info. Eine Nachfrage: Gilt die Sperre ab Ende Elternzeit oder ab dem Zeitpunkt der Kündigung? Danke für die Info! LG Finnja


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Ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit. Wenn zum Ende der Elternzeit gekündigt wurde, dann natürlich sofort. LG Arlett


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