Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, da ich letztens hier keine Frage stellen konnte, habe ich Ihnen nachstehende Email geschickt. Sie versprachen mir Antwort, da dies bisher nicht geschah, setze ich meine Email hier rein. Ich würde mich sehr über eine Beantwortung freuen. Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe versucht auf der Seite www.rund-ums-baby.de eine Antwort zu finden auf meine Frage. Also meine Frage. Seit Januar arbeite ich Teilzeit bei einem neuen Arbeitgeber. Nun bin ich schwanger. In der Probezeit bin ich unkündbar. Ein Paragraphen in meinem "Anstellungsvertrag" lautet "Befristetes Probearbeitsverhältnis/ Kündigungsfristen" Da steht drin: Die ersten 6 Monate des Arbeitsvertrages werden als Probezeit verabredet. Dabei handelt es sich um ein befristetes Probearbeitsverhältnis im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Danach kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Kann man mich nach meiner Probezeit also kündigen in der Schwangerschaft? Falls nicht, möchte ich Elternzeit nehmen ungefähr ein Jahr. Danach gelten die selben Kündigungsfristen (4 Wochen)? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Email beantworten würden. Ich weiss erstmal nicht weiter. Auf der Babyseite kann man leider keine Frage seit Mitte März stellen. Vielen lieben Dank, Mandy Haack Nun habe ich mittlerweile rausbekommen, dass ich auch in der Probezeit kündbar bin. Aber wie würde das nach der Elternzeit aussehen? Muss der Arbeitgeber immer einer Elternzeit zustimmen? Vielen Dank für Ihre baldige Antwort. M. Haack
Liebe Frau Haack, ich hatte geschrieben, dass ich unentgeltlich keine Antwort auf privat gestellte Fragen geben darf. Ich stelle dies absichtlich klar, um keinen Ärger mit der Rechtsanwaltskammer zu bekommen. Fragen an meine eigene E-Mail unterliegen der BRAGO. In der Probezeit sind Sie nicht kündbar, es sei denn, der Vertrag ist auf die Probezeit befristet, was selten der FAll ist. Der AG muss der Elternzeit zustimmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
es tut mir leid, aber sie hatten mir das nicht geschrieben, dass sie für private fragen geld nehmen müssen. sie hatten mir nur geschrieben dass sie im urlaub waren und dass sie demnächst antworten werden. es war nicht meine absicht, sie in verlegenheit zu bringen. nun dann werde ich anders fragen. was kostet denn eine beratung per email oder sogar telefon bei ihnen. ich bin gern bereit für wichtige informationen für mich zu bezahlen. sie haben mich völlig missverstanden. nochmals sorry. lieben gruss, mandy haack
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