Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz Vater bei Elternzeit

Frage: Kündigungsschutz Vater bei Elternzeit

Julia-K

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Hallo... Ich bin derzeit in der 7. Woche schwanger. Bei uns ist es geplant, das mein Partner die volle Elternzeit nimmt. Er ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich bin die besser verdienende, da ich eine Festanstellung und eine Selbständigkeit verfolge. Auf seiner Arbeitsstelle weiß noch niemand von der Schwangerschaft. Wann sollte er die Elternzeit anmelden?! Ist er dann unkündbar?! Sollte es vorher keiner mitbekommen, das wir das so planen?! Damit nicht eventuell doch eine Kündigung ins Haus flattert?! Man möchte ja eigentlich früh genug Bescheid geben, damit auf der Arbeit besser geplant werden kann. Ich bin ja in der Schwangerschaft unkündbar, aber wie sieht es mit meinem Freund aus?! Hätte er danach Anspruch auf seine alte Stelle?! Wird der Mutterschutz an die Elternzeit angerechnet?! Da es ja immer heißt, die Mutter nimmt 12, der Vater 2 Monate... wenn ich jetzt aber abgesehen vom Mutterschutz keine Elternzeit in Anspruch nehme, kann mein Partner dann 14 Monate beantragen?!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Mutterschaftsmonate werden immer der Mutter angerechnet - er kann also 12 Mo nehmen 2. Nach § 18 BEEG beginnt der Kü-Schutz 8 Wo vor Beginn, die Frist für die Antragstellung ist 7 Wo 3. Er hat Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle Liebe Grüße NB


mellomania

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er meldet 7 wochen vor beginn die ZEIT an, die er elternzeit nehmen möchte, also drei jahre. wenn ihr die geburtsurkunde habt, konkretisiert er das mit dem geburtsdatum, da die elternzeit selber ab geburtsdatum beginnt und einen tag vor dem 3. geburtstag endet. er kann in dem zeitraum auch elterngeld beantragen. möchtest du nach dem mutterschutz direkt wieder arbeiten gehen? möchte er dann alles elterngeld nutzen? die ersten beiden monate von den elterngeldmonaten werden dir zugemünzt, da dies der mutterschutz ist. er könnte dann vom 3. lebensmonat bis 14. lebensmonat elterngeld erhalten. er hat kündigungsschutz die volle zeit. also ab bekanntgabe der elternzeit (daher auch erst 7 wochen vor beginn melden und nicht jetzt shcon, jetzt könnte er gekündigt werden, in den 7 wochen vorher eben nicht). danach hat er anspruch auf seine alte stelle bzw. eine gleichwertige stelle.


malini

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Er kann doch trotzdem ab Geburt Elterngeld bekommen, auch wenn die Mutter im Mutterschutz ist, oder? Es stehen den beiden wie allen anderen 14 Monate zu. Die können ja auch parallel genommen werden. Also der Vater LM 1-12 und die Mutter 1 und 2. Elternzeit kann der Mann 3 Jahre nehmen - aber nur 12 bezahlt.


Felica

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Dein Mann kann keine 14 Monate EG bekommen. Den die Zeit wo du Mutterschaftsgeld bekommst werden dir auf jeden Fall abgezogen. Um die kommt ihr nicht rum. Egal ob du EZ nimmst oder nicht. Es gibt zwei Varianten: 1. Dein Mann nimmt ab Geburt EZ, diese muss er dann 7 Wochen vorher melden. Kündigungsschutz wären dann 8 Wochen vor Antritt. Dir werden mindestens 2 Monate beim EG abgezogen, dein Mann kann seine 12 nutzen bis zum ersten Geburtstag, heißt in den ersten beiden Monaten verbraucht ihr statt 2 Monate EG 4 Monate. 2 Du, 2 er. Davon ab habt ihr das Problem des Timings, denn was wenn das Kind nach ET kommt. dann rutscht du evtl in den 3ten Monat mit dem Mutterschutz der dann auch dir zugesprochen wird. Hättet ihr einen weiteren Monat doppelt und deinem mann fehlt einer am Ende. 2 . Dein Mann nimmt EZ ab dem 3ten Lebensmonat, Er meldet die dem AG also erst nach der Geburt. Ihr könnt im Vorfeld besser planen weil ja klar ist wie lange dein nachgeburtlicher Mutterschutz geht und ihr hättet bis zum 14te Lebensmonat die Betreuung gesichert. Den du nimmst erst deine 2, dann dein Mann seine 12 daran anschließend. Solltest du übertragen, verschiebt es sich wieder entsprechend, ihr hättet aber wenigstens keine Doppelbelegung. Da die wenigsten Ag damit rechnen das ein mann so lange in EZ geht, wird da eh kaum wer wirklich mit rechnen. Die meisten Männer nehmen, wenn überhaupt, Lebensmonate 13 und 14. Oder die ersten beiden zur Geburt. Ich würde wohl die 2te Variante favorisieren. Einfach weil man besser planen kann.


Felica

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Ach ja, setzte bei meiner Antwort EZ und EG gleich. Dein Mann kann natürlich wie du auch 3 Jahre EZ nehmen. Aber EG habt ihr gemeinsam nur 14 Monate zur Verfügung. Denke mal dir geht es neben der Fragen Kündigungsschutz vor allen ob den finanziellen Aspekt.


Julia-K

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Ganz schön kompliziert das ganze... es wird ein geplanter Kaiserschnitt etwa eine Woche VOR Termin - muss mein Partner den bei der Angabe der Elternzeit berücksichtigen?! ET ist der 29.5. tatsächlich wohl eher so zwischen dem 20.-23.5.


mellomania

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das ist richtig. ich meinte die elterngeldmonate. da bekommt ab dem 3. lebensmonat geld bis einschließlich 14. :-) hatte mich da unverständlich ausgedrückt, sorry :-)


misses-cat

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?


Strudelteigteilchen

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Der KV kann maximal 12 Monate EG nehmen. Wenn das Kind vor ET geholt wird, müßt Ihr aufpassen, denn die fehlenden Tage werden Dir hinten angehängt und verlängern damit den nachgeburtlichen Mutterschutz, der bewirkt, daß das EG zwingend Dir angerechnet wird. Im Grunde ist es ansonsten völlig egal, für welche Monate er EG beantragt. Der Betrag bleibt der gleiche, notfalls legt Ihr es halt beiseite für die Monate, wo er nix bekommt. Elternzeit kann er maximal drei Jahre nehmen, die ersten beiden Jahre muß er bei der Erstmeldung verbindlich festlegen. Wann er EZ meldet, würde ich vom AG abhängig machen. Der Kündigungsschutz beginnt jedenfalls 8 Wochen vor Antritt, melden muß er mindestens 7 Wochen vorher. 8 Wochen vor Antritt ist also der günstigste Termin, wenn er einerseits sofort Kündigungsschutz haben möchte aber andererseits doch den AG halbwegs fair behandeln will. Nach der EZ steht im seine alte Stelle oder eine gleichwertige zu.


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