Londonbaby
Aufgrund von corona plant mein Arbeitgeber Stellen abzubauen. Da ich noch 20 Monate meiner Elternzeit zurückgestellt habe, frage ich mich, ob es Sinn macht die Elternzeit zu nehmen, um bei möglichen Kündigungen unkündbar zu sein. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Hallo, Sie haben Anspruch auf bvis zu 24 ohne Zustimmung des AG, wenn das Kind nach dem 01.07.2015 geboren ist. Frist 7 Wo., wenn das Kind unter 3 ist, danach 13 Wo.Und ja, es macht Sinn. Der Ag kann dann nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Klar kannst du die Elternezit mit der entsprechenden Anmeldefrist nehmen (wenn dein Kind nach 2015 geboren ist), aber Ansrpch auf Elterngeld hast du nicht mehr. Und ob dein AG dann einem möglichen TZ-Antrag (wie arbeitest du jetzt?) nicht ablehnt ist fraglich. Wenn betriebliche Gründe dagegensprechen (und Corona wird gerne angeführt) kann es sein, dass du zwar unkündbar bist, aber trotzdem kein Geld in der Tasche hast......
Londonbaby
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Können Sie mir sagen , ob ich die zurückgestellte Elternzeit auch in 2 Teilen beantragen kann, da diese Zeit auch von 2 Kindern zurückgestellt wurde. Liebe Grüße
Ani123
Wie meinen Sie das mit zwei Teilen? Aneinanderhängend? Ich würde mit dem älteren Kind beginnen und dem AG fristgerecht schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass die verbliebene EZ für Kind X vom ...bis...genommen wlrd. Je nachdem wann ihr Kind geboren ist muss es 7 oder 13 Wochen vorher sein. Ab dem Zeitraum greift auch schon der Kündigungsschutz. Sie können es ihrem AG auch früher mitteilen. Nur greift da noch nicht der Kündigungsschutz. Fristgerecht würde ich dann zum Ende der EZ von X die EZ für Y schriftlich mitteilen. So gehen sie von eine in die andere EZ über. Allerdings stellt sich noch die Frage wie sie zurzeit arbeiten. Während der EZ dürfen sie max. 30 Std., ab 2021 32 Std., in der Woche arbeiten. Ihr AG muss ihnen keine TZ-Stelle zur Verfügung stellen. Gerade wenn Kündigungen schon im Raum stehen kann er TZ in EZ aus betrieblichen Gründen ablehnen. Allerdings können sie dann mit Zustimmung ihres AG TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Es sollte, gerade wenn Personalabbau geplant ist, im Interesse ihres AG sein der TZ in EZ woanders zuzustimmen mit der Hoffnung seinerseits, dass sie im Anschluss dort bleiben können. Natürlich kann er das ablehnen und der gerichtliche Weg ist nicht einfach. Können Sie finanziell ohne ihren Verdienst auskommen? Meine Schwester wollte nach dem 1.Geburtstag TZ in EZ arbeiten gehen. Ihr AG wollte ihr das nicht ermöglichen. (Großer Konzern mit fast 2000 Mitarbeitern.) Sie hat nicht geklagt. (Hätte sie man machen sollen, denn sie wurde wieder schwanger und weil sie nicht arbeitete flossen mehrere Monate mit 0€ ein. Sie hätte mit Bekanntgabe der SS ein BV bekommen.) Für ihr 2.Kind hat sie die 1 EZ zum Mutterschutz hin beendet und wieder 2 Jahre genommen. Sie wollte nach 1,5 Jahren TZ in EZ arbeiten. Ihr AG hat keine Stelle für sie. Sie hat sich eine Stelle TZ in EZ woanders gesucht, ihrem AG erst im Anschluss um Erlaubnis gebeten (wer wusste schon, zu wann sie eine Stelle hat. Niemand) Selbst da hat ihr AG ihr keine TZ in EZ Stelle angeboten, sondern zugestimmt, dass sie woanders arbeiten darf. Jetzt wird sie anfangen woanders TZ in EZ zu arbeiten und das ca. 3 Jahre lang, da sie vom 1.Kind noch 1,5 Jahre über hat. Und wenn es ihr gefällt wird sie da bleiben, denn wenn ihr AG jetzt schon keine TZ in EZ Stelle hat, wird er später auch keine TZ-Stelle haben.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal kurz zu meiner derzeitigen Situation: mein Sohn ist im August 2016 geboren und ich hatte initial Elternzeit bis 11/2018 beantragt. Da die Krippen-Eingewöhnung nicht ganz so reibungslos läuft, möchte ich einen Verlängerungsantrag der Elternzeit stellen - im Ernstfall um ein ganzes Jahr, wenn die Eingewöhnung gar nic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Diese endet jetzt im Juni..wenn es dazu kommen sollte, dass ich jetzt noch während der Elternzeit schwanger werde (d.h. im Mai oder Juni),ich eine Kündigung meiner Chefin erhalten würde nach Beendigung der Elternzeit diese ungültig ist und ihrerseits zurückgezogen werden muss? Gibt ...
Hallo, mein Mann möchte nach der Geburt auch sehr gern Elternzeit nehmen und hat jetzt für sich die Lebensmonate 1, 10-12 ausgesucht. Ich würde die Monate 1-10 Elternzeit nehmen. Wenn ich richtig informiert bin, dann haben beide Elternteile ab 7 Wochen vor der Elternzeit einen Kündigungsschutz. Aktuell weiß die Firma meines Mannes noch nichts v ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation liegt aktuell vor: Ich bin noch bis zum 02.08.2020 in Elternzeit, arbeite aber bei meinem Arbeitgeber aktuell 22,5 Stunden pro Woche. Nun wurde uns mitgeteilt, dass die Firma Einsparungen vornehmen wird. Etwa die Hälfte der Belegschaft in der Verwaltung sollen entlassen werden. Derzeit wird an einem ...
Sehr geehrte Frau Bader, am 8.9.19 soll mein Kind auf die Welt kommen und ich habe nun ein paar Fragen zum Kündigungsschutz nach Geburt bzw. zur Beantragung der Elternzeit. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen! 1. Der absolute Kündigungsschutz greift ja bis zu 4 Monaten nach der Geburt. Bezieht sich das auf die Kalendermonate oder auf di ...
Hallo Frau Bader, Ich hatte vor ein paar Tagen schon mal eine Frage gestellt und müsste diese ausführlicher erläutern, da jetzt ein Fall eingetreten ist mit dem wir nicht gerechnet haben. Mein Freund hat letztes Jahr im September bei einer neuen Firma (Zimmermann) angefangen zu arbeiten. Er hat mündlich einen Vertrag mit seinem AG abgeschloss ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn wurde Oktober 2019 geboren und ich habe bis zum 3. Geburtstag Elternzeit beantragt. Allerdings fange ich ab dem 1. Geburtstag wieder in Teilzeit an. Nun gab es im Rahmen von Corona schon betriebsbedingte Kündigungen und ich habe erfahren, dass die Grundlage meines Jobs „weggebrochen“ ist. Kann mir in der Teilzeit/El ...
Hallo, ich habe noch einen vollen Monat verbleibenden Erholungsurlaub, den ich gerne nach Ende der Mutterschutzfrist und vor der Elternzeit nehmen würde. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich während des geplanten Urlaubs (also nach der Mutterschutzfrist) Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz habe? Nach dem Urlaub (also der anschlie ...
Hallo, wir erwarten im Februar unser zweites Kind. Mein Mann möchte die ersten beiden Monate voll in Elternzeit gehen und danach ein Jahr Teilzeit in Elternzeit (80%) arbeiten. Nun ist es so, dass er gerade erst im November eine neue Stelle begonnen hat und sich noch in der Probezeit befindet. Hat er Kündigungsschutz, während er Teilzeit in Elte ...
Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit
- Rückkehr aus EZ Änderungsvertrag
- Auskunft über Urlaub
- Kinder- Umgangstage bei Sporttraining
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob