Guten Tag Frau Bader,
folgende Situation liegt aktuell vor:
Ich bin noch bis zum 02.08.2020 in Elternzeit, arbeite aber bei meinem Arbeitgeber aktuell 22,5 Stunden pro Woche.
Nun wurde uns mitgeteilt, dass die Firma Einsparungen vornehmen wird. Etwa die Hälfte der Belegschaft in der Verwaltung sollen entlassen werden. Derzeit wird an einem Sozialplan gearbeitet.
Da ich mich noch in Elternzeit befinde, gehe ich davon aus, dass sie mir nicht kündigen können. Was mir allerdings Sorgen macht, ist der Job mit den 22,5 Stunden pro Woche.
Dürfte meine Firma mir diesen aufkündigen? Ich weiß, dass ich dann bis zum Ende der Elternzeit bis zu 30 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber anfangen könnte, was natürlich schwierig werden würde.
Finanziell wäre das für mich natürlich der supergau, da in der Elternzeit ja auch kein Anrecht auf Arbeitslosengeld besteht.
Vielen Dank schon einmal für Ihre Rückmeldung!
von
Thiara82
am 26.06.2019, 12:10
Antwort auf:
Kündigungsschutz Elternzeit mit 22,5 Stunden
Hallo,
die vorherige Antwort ist leider doppelt nicht richtig.
Gemäß § 18 Absatz 2BEEG sind Sie nicht kündbar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Arbeitgeber dem Gewerbeaufsichtsamt darstellen kann, dass unbedingt Ihnen gekündigt werden muss und dieses dem zustimmt.
Ansonsten könnten Sie auch während der Teilzeit in Elternzeit für dieses Volumen Arbeitslosengeld 1 bekommen. Also eben für die 92,5 Stunden pro Woche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2019
Antwort auf:
Kündigungsschutz Elternzeit mit 22,5 Stunden
Ja, den TZ- Vertrag könnten sie aufkündigen. Dann müsstest du in der EZ woanders arbeiten.
Nein, du kannst auch anteilig ALG1 beziehen wenn du in EZ bist und du dann wegen der Kündigung des TZ-Vertrages was anders für die EZ suchen müsstest. Darum muss du dir also keine Sorgen machen.
von
Felica
am 26.06.2019, 12:27
Antwort auf:
Kündigungsschutz Elternzeit mit 22,5 Stunden
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Thiara82
am 28.06.2019, 13:24