JuniMama2O16
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Diese endet jetzt im Juni..wenn es dazu kommen sollte, dass ich jetzt noch während der Elternzeit schwanger werde (d.h. im Mai oder Juni),ich eine Kündigung meiner Chefin erhalten würde nach Beendigung der Elternzeit diese ungültig ist und ihrerseits zurückgezogen werden muss? Gibt es bestimmte Fristen die eingehalten werden müssen bezüglich Bekanntgabe und Fortschritt der Schwangerschaft bezüglich der Schwangerschaftswoche? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. LG
Hallo, Schwangerschaft bedeutet Kündigungsschutz. Ab Bestätigng vom Frauenarzt. Liebe Grüße NB
Felica
1. Kündigung kannst du frühstens am ersten Arbeitstag bekommen. 2. Ja, wenn du dann schwanger bist, hast du sofort wieder Kündigungsschutz. 3. Sagen musst du erst einmal gar nichts. Solange aber eben auch keinerlei Ansprüche wegen Mutterschutz, Kündigungsschutz, usw. 4. Solltest du eine Kündigung bekommen, hast du 2 Wochen Zeit die Schwangerschaft mitzuteilen, 3 Wochen um gegen diese Kündigungsschutzklage einzureichen 5. Evtl wäre es in Hinblick auf drohende Kündigung besser die EZ zu verlängern, allerdings bist du da schon zu spät dran wenn ich mich nicht irre. Nur für den Fall das es mit dem schwanger werden nicht klappt.
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