Sehr geehrte Frau Bader,
erstmal kurz zu meiner derzeitigen Situation: mein Sohn ist im August 2016 geboren und ich hatte initial Elternzeit bis 11/2018 beantragt. Da die Krippen-Eingewöhnung nicht ganz so reibungslos läuft, möchte ich einen Verlängerungsantrag der Elternzeit stellen - im Ernstfall um ein ganzes Jahr, wenn die Eingewöhnung gar nicht klappt. Dies habe ich heute meinem Chef gesagt. Er war natürlich nicht gerade begeistert und hat gesagt, so lange kann er mir dann aber meine Stelle nicht frei halten und wird sie neubesetzen, so dass er mir nicht zusichern kann, ob ich im September nächstes Jahr dann auch wirklich wieder anfangen kann.
Ist das wirklich rechtens? Ich dachte immer, dass ich auf jeden Fall nach der Elternzeit wieder eine Stelle dort kriegen muss und frühestens am 1. Arbeitstag gekündigt werden könnte. Oder gilt das etwa nicht bei nachträglich verlängerter Elternzeit? Mein Vertrag dort ist unbefristet.
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Friederike H.
von
doktor_maus
am 19.10.2018, 21:04
Antwort auf:
Kündigungsschutz bei verlängerter Elternzeit
Hallo,
Sie können verlängern, werden aber die 7 Wo Frist nicht mehr einhalten können.
Das bedeutet, dass Sie zwischendrin arbeiten müssen. Der AG scheint ja mit Ihnen gerechnet zu haben. Ansonsten muss der Ag den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2018
Antwort auf:
Kündigungsschutz bei verlängerter Elternzeit
Wenn dein Chef der Elternzeitverlängerung zustimmt dann bist du auch wieder in Elternzeit und hast auch Kündigungsschutz. Da du anfänglich aber unter 2 Jahren Elternzeit eingereicht hattest kann dein Chef die Verlängerung auch ablehnen.
Hast du eventuell noch Resturlaub den du an deine jetzige Elternzeit anhängen könntest?
von
Julisa
am 19.10.2018, 21:34
Antwort auf:
Kündigungsschutz bei verlängerter Elternzeit
Julisa, sie hat doch sogar mehr als 2 Jahre gemeldet.
Friederike, da du mind 2 Jahre gemeldet hast, kannst du jetzt ohne Zustimmung deines Chefs verlängern und er muss dir natürlich dann auch deinen Job wiedergeben.
Ich würde die drei Jahre jetzt komplett machen, dem Chef aber -vielleicht auch als Kompromiss- anbieten, dass du, sobald die Eingewöhnung abgeschlossen ist, gerne schon Teilzeit in EZ wiederkommst. (Bis zu 30h sind dann möglich). Vielleicht ist er dann „besänftigt“ und kommt nicht auf die Idee, die nach der EZ zu kündigen.
von
-Talia-
am 19.10.2018, 21:42
Antwort auf:
Kündigungsschutz bei verlängerter Elternzeit
Aber nach der EZ hat man Anspruch auf seine alte Stelle oder eine vergleichbare bei gleichem Gehalt.
Was das kündigen angeht: so einfach geht kündigen ja nun auch nicht. Bei mehr als 15 MA´s muss die Kündigung ja nun auch gerechtfertigt/begründet sein. Ob die Aussage "sie waren so lange weg, deshalb gibt´s jetzt gar keine Stelle mehr" reicht, glaube ich eher nicht. Der AG konnte ja planen.und dementsprechend eine EZ-Vertretung mit befristetem Vertrag einstellen. Meiner Meinung nach müsste er schon sehr gut begründen, warum er nach der EZ gar nichts anbieten kann und deshalb kündigt.
von
cube
am 20.10.2018, 07:59