doktor_maus
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal kurz zu meiner derzeitigen Situation: mein Sohn ist im August 2016 geboren und ich hatte initial Elternzeit bis 11/2018 beantragt. Da die Krippen-Eingewöhnung nicht ganz so reibungslos läuft, möchte ich einen Verlängerungsantrag der Elternzeit stellen - im Ernstfall um ein ganzes Jahr, wenn die Eingewöhnung gar nicht klappt. Dies habe ich heute meinem Chef gesagt. Er war natürlich nicht gerade begeistert und hat gesagt, so lange kann er mir dann aber meine Stelle nicht frei halten und wird sie neubesetzen, so dass er mir nicht zusichern kann, ob ich im September nächstes Jahr dann auch wirklich wieder anfangen kann. Ist das wirklich rechtens? Ich dachte immer, dass ich auf jeden Fall nach der Elternzeit wieder eine Stelle dort kriegen muss und frühestens am 1. Arbeitstag gekündigt werden könnte. Oder gilt das etwa nicht bei nachträglich verlängerter Elternzeit? Mein Vertrag dort ist unbefristet. Vielen Dank für Ihre Mühen! Friederike H.
Hallo, Sie können verlängern, werden aber die 7 Wo Frist nicht mehr einhalten können. Das bedeutet, dass Sie zwischendrin arbeiten müssen. Der AG scheint ja mit Ihnen gerechnet zu haben. Ansonsten muss der Ag den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Liebe Grüße NB
Julisa
Wenn dein Chef der Elternzeitverlängerung zustimmt dann bist du auch wieder in Elternzeit und hast auch Kündigungsschutz. Da du anfänglich aber unter 2 Jahren Elternzeit eingereicht hattest kann dein Chef die Verlängerung auch ablehnen. Hast du eventuell noch Resturlaub den du an deine jetzige Elternzeit anhängen könntest?
-Talia-
Julisa, sie hat doch sogar mehr als 2 Jahre gemeldet. Friederike, da du mind 2 Jahre gemeldet hast, kannst du jetzt ohne Zustimmung deines Chefs verlängern und er muss dir natürlich dann auch deinen Job wiedergeben. Ich würde die drei Jahre jetzt komplett machen, dem Chef aber -vielleicht auch als Kompromiss- anbieten, dass du, sobald die Eingewöhnung abgeschlossen ist, gerne schon Teilzeit in EZ wiederkommst. (Bis zu 30h sind dann möglich). Vielleicht ist er dann „besänftigt“ und kommt nicht auf die Idee, die nach der EZ zu kündigen.
cube
Aber nach der EZ hat man Anspruch auf seine alte Stelle oder eine vergleichbare bei gleichem Gehalt. Was das kündigen angeht: so einfach geht kündigen ja nun auch nicht. Bei mehr als 15 MA´s muss die Kündigung ja nun auch gerechtfertigt/begründet sein. Ob die Aussage "sie waren so lange weg, deshalb gibt´s jetzt gar keine Stelle mehr" reicht, glaube ich eher nicht. Der AG konnte ja planen.und dementsprechend eine EZ-Vertretung mit befristetem Vertrag einstellen. Meiner Meinung nach müsste er schon sehr gut begründen, warum er nach der EZ gar nichts anbieten kann und deshalb kündigt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Diese endet jetzt im Juni..wenn es dazu kommen sollte, dass ich jetzt noch während der Elternzeit schwanger werde (d.h. im Mai oder Juni),ich eine Kündigung meiner Chefin erhalten würde nach Beendigung der Elternzeit diese ungültig ist und ihrerseits zurückgezogen werden muss? Gibt ...
Hallo, mein Mann möchte nach der Geburt auch sehr gern Elternzeit nehmen und hat jetzt für sich die Lebensmonate 1, 10-12 ausgesucht. Ich würde die Monate 1-10 Elternzeit nehmen. Wenn ich richtig informiert bin, dann haben beide Elternteile ab 7 Wochen vor der Elternzeit einen Kündigungsschutz. Aktuell weiß die Firma meines Mannes noch nichts v ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation liegt aktuell vor: Ich bin noch bis zum 02.08.2020 in Elternzeit, arbeite aber bei meinem Arbeitgeber aktuell 22,5 Stunden pro Woche. Nun wurde uns mitgeteilt, dass die Firma Einsparungen vornehmen wird. Etwa die Hälfte der Belegschaft in der Verwaltung sollen entlassen werden. Derzeit wird an einem ...
Sehr geehrte Frau Bader, am 8.9.19 soll mein Kind auf die Welt kommen und ich habe nun ein paar Fragen zum Kündigungsschutz nach Geburt bzw. zur Beantragung der Elternzeit. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen! 1. Der absolute Kündigungsschutz greift ja bis zu 4 Monaten nach der Geburt. Bezieht sich das auf die Kalendermonate oder auf di ...
Hallo Frau Bader, Ich hatte vor ein paar Tagen schon mal eine Frage gestellt und müsste diese ausführlicher erläutern, da jetzt ein Fall eingetreten ist mit dem wir nicht gerechnet haben. Mein Freund hat letztes Jahr im September bei einer neuen Firma (Zimmermann) angefangen zu arbeiten. Er hat mündlich einen Vertrag mit seinem AG abgeschloss ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn wurde Oktober 2019 geboren und ich habe bis zum 3. Geburtstag Elternzeit beantragt. Allerdings fange ich ab dem 1. Geburtstag wieder in Teilzeit an. Nun gab es im Rahmen von Corona schon betriebsbedingte Kündigungen und ich habe erfahren, dass die Grundlage meines Jobs „weggebrochen“ ist. Kann mir in der Teilzeit/El ...
Aufgrund von corona plant mein Arbeitgeber Stellen abzubauen. Da ich noch 20 Monate meiner Elternzeit zurückgestellt habe, frage ich mich, ob es Sinn macht die Elternzeit zu nehmen, um bei möglichen Kündigungen unkündbar zu sein. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Hallo, ich habe noch einen vollen Monat verbleibenden Erholungsurlaub, den ich gerne nach Ende der Mutterschutzfrist und vor der Elternzeit nehmen würde. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich während des geplanten Urlaubs (also nach der Mutterschutzfrist) Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz habe? Nach dem Urlaub (also der anschlie ...
Hallo, wir erwarten im Februar unser zweites Kind. Mein Mann möchte die ersten beiden Monate voll in Elternzeit gehen und danach ein Jahr Teilzeit in Elternzeit (80%) arbeiten. Nun ist es so, dass er gerade erst im November eine neue Stelle begonnen hat und sich noch in der Probezeit befindet. Hat er Kündigungsschutz, während er Teilzeit in Elte ...
Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad