Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigungsschutz Elternzeit

EmmaKKU

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Hallo, mein Mann möchte nach der Geburt auch sehr gern Elternzeit nehmen und hat jetzt für sich die Lebensmonate 1, 10-12 ausgesucht. Ich würde die Monate 1-10 Elternzeit nehmen. Wenn ich richtig informiert bin, dann haben beide Elternteile ab 7 Wochen vor der Elternzeit einen Kündigungsschutz. Aktuell weiß die Firma meines Mannes noch nichts von der geplanten Elternzeit (er hat 10 Wochen vorher einen Termin in der Personalabteilung, wo er es sagen wollte) und nun herscht aber ein großer Umbruch, sodass mein Mann teilweise Angst um seinen Job hat. Jetzt zu meiner Frage: Wenn mein Mann seinen Antrag auf Elternzeit im Unternehmen abgibt, hat er dann "nur" die 7 Wochen vor dem 1. Monat Kündigungsschutz oder besteht dieser auch über die Monate 2-9 bis zu seiner nächsten Elternzeit? Ich hoffe, dass Sie uns helfen können. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, steht in § 18 BEEG. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt ... frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Also kann ihm leider zwischendrin gekündigt werden. Liebe Grüße NB


Dojii

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Leider nur in den 7 Wochen vor dem ersten Monat. Nach dem ersten Monat kann er ganz "normal" gekündigt werden.


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